Wenn Ihnen in Deutschland jemand das Portemonnaie aus der Tasche zieht oder die Handtasche entreißt, kommt es für die rechtliche Einordnung auf den genauen Ablauf an. Taschendiebstahl ist in der Regel Diebstahl nach § 242 StGB. Nach § 249 StGB liegt Raub vor, wenn der Täter eine Person mit Gewalt dazu bringt, eine Sache herzugeben, oder ihr mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben droht, um die Sache zu nehmen.
Ein schnelles Wegreißen ist deshalb nicht automatisch Raub. Entscheidend ist unter anderem, ob Sie den Zugriff bemerken und ob der Täter körperliche Gewalt anwendet, um Ihren Widerstand zu überwinden. Ob Ihre Versicherung den Schaden ersetzt, hängt auch davon ab, welche Risiken und Gegenstände Ihr Vertrag abdeckt.
Diebstahl oder Raub?
Beim Diebstahl nimmt der Täter ohne Erlaubnis eine Sache, die jemand anderem gehört und die sich bewegen lässt. Taschendiebstahl ist kein eigener Straftatbestand, sondern eine häufige Form des Diebstahls. Typisch ist, dass jemand im Gedränge ein Portemonnaie unbemerkt aus einer Tasche zieht oder eine Ablenkung nutzt.
Nach § 249 StGB liegt Raub vor, wenn der Täter eine Sache mit Gewalt gegen eine Person nimmt oder mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben droht, um die Sache zu bekommen. Schlägt der Täter eine Person, hält er sie fest oder bedroht er sie, um ihr Handy zu bekommen, spricht das für Raub. Dafür müssen auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
| Situation | Mögliche Einordnung |
|---|---|
| Jemand zieht im Gedränge unbemerkt ein Portemonnaie aus einer Tasche. | Diebstahl, typischerweise Taschendiebstahl |
| Jemand schnappt sich eine Tasche überraschend und läuft davon. | Diebstahl oder Raub, abhängig vom Ablauf |
| Das Opfer hält die Tasche fest und der Täter reißt sie mit erheblichem Kraftaufwand los. | Raub kann vorliegen |
| Der Täter bedroht das Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, um Geld zu bekommen. | Raub kann vorliegen |
Nach § 242 StGB drohen für Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für Raub sieht § 249 StGB grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Bei minder schweren Fällen gilt ein niedrigerer Strafrahmen. Welches Strafmaß ein Gericht im Einzelfall verhängt, steht damit noch nicht fest.

Warum ein Wegreißen ein Grenzfall ist
Im Alltag wird das Wegreißen einer Handtasche oft „Raub“ genannt. Rechtlich zählt, wie der Täter die Tasche nimmt und ob er dabei Gewalt gegen eine Person anwendet, um sie zu bekommen.
Bei einem überraschenden Zugriff, bei dem vor allem Schnelligkeit und Geschicklichkeit zählen, kann es Diebstahl sein. Hält das Opfer die Tasche fest und überwindet der Täter den Widerstand mit erheblicher Kraft, kann das als Gewalt gelten und damit Raub sein. Es gibt keine feste Grenze dafür, wie viel Kraft dafür nötig ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Abgrenzung in einem Beschluss vom 26. Januar 2022 (3 StR 445/21) anhand der Umstände des Falls behandelt.
Der Täter muss die Gewalt oder Drohung einsetzen, um die Sache zu nehmen. Fasst er erst nach einem Streit den Entschluss zum Diebstahl, reicht es für eine Bestrafung wegen Raubes nicht aus, dass die betroffene Person noch von dem Streit eingeschüchtert ist.
Räuberischer Diebstahl beim Erwischtwerden
Wendet ein Täter Gewalt an, nachdem man ihn während oder unmittelbar nach einem Diebstahl erwischt hat, kann § 252 StGB gelten. Dieser Straftatbestand heißt räuberischer Diebstahl. Er greift, wenn der Täter die bereits gestohlene Beute durch Gewalt oder eine Drohung mit unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben behalten will. Das ist eine andere Frage als die, ob schon die ursprüngliche Wegnahme Raub war.
Halten Sie deshalb fest, wann die Gewalt oder Drohung begann: vor oder während der Täter die Sache nahm oder erst danach, als man ihn erwischte. Wichtig kann auch sein, ob das Opfer die Tasche noch festhielt.
Fallzahlen zu Taschendiebstahl und Handtaschenraub
Die Polizeiliche Kriminalprävention berichtet, dass 2025 bundesweit Taschendiebstähle registriert wurden. Für Handtaschenraub nennt die Polizei 993 Fälle.
Die Zahlen beziehen sich auf die eigenen Kategorien „Taschendiebstahl“ und „Handtaschenraub“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie bilden daher nicht alle Diebstähle und Raubtaten nach ihrer rechtlichen Einordnung ab. Erfasst werden außerdem nur Taten, von denen die Polizei erfahren hat. Wie die Polizei einen Vorfall bezeichnet, legt nicht fest, wie ein Gericht ihn rechtlich einordnet.

Was Ihre Versicherung prüft
Ob Ihre Hausratversicherung einen Schaden durch Diebstahl oder Raub ersetzt, steht in den Vertragsbedingungen. Viele Verträge versichern Einbruchdiebstahl und Raub, aber nicht einfachen Diebstahl. Ein Portemonnaie, das jemand unbemerkt aus Ihrer Tasche zieht, ist deshalb nicht automatisch versichert. Manche Verträge bieten zusätzlichen Schutz, dessen Umfang in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt ist.
Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, welche Gegenstände und Gefahren versichert sind und an welchen Orten der Schutz gilt. Achten Sie auch auf Höchstbeträge, etwa für Wertsachen oder Bargeld, auf Ausschlüsse und auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Ein zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren deckt Diebstahl nicht automatisch mit ab.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt weitere Pflichten und Folgen fest. Trotzdem müssen Sie in Ihren Vertrag schauen:
- Nach § 30 VVG müssen Versicherungsnehmer den Schaden ihrem Versicherer unverzüglich melden, sobald sie davon erfahren.
- Nach § 82 VVG müssen Sie den Schaden nach Möglichkeit verhindern oder klein halten. Bewahren Sie zum Beispiel Belege auf und geben Sie dem Versicherer die verlangten Informationen.
- Nach § 81 VVG muss der Versicherer nicht zahlen, wenn Sie den Schaden absichtlich herbeigeführt haben. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Zahlung danach kürzen, wie schwer Ihr Verschulden wiegt.
- § 75 VVG regelt die Unterversicherung, bei der der versicherte Gesamtwert niedriger ist als der tatsächliche Wert. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich die Entschädigung anteilig verringern.
- § 40 VVG gibt Ihnen ein Kündigungsrecht, wenn der Beitrag steigt, ohne dass auch der Versicherungsschutz zunimmt. § 92 VVG regelt die Kündigung, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Diese Vorschriften garantieren nicht, dass Ihre Versicherung eine gestohlene Sache ersetzt. Auch die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gelten nicht automatisch für Ihren Vertrag. Entscheidend sind die Bedingungen, die Sie vereinbart haben, und die Umstände des Falls.
Was Sie nach der Tat tun sollten
Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit. Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei. Melden Sie den Vorfall anschließend und schildern Sie den Ablauf möglichst genau: Hat der Täter die Tasche unbemerkt genommen oder überraschend weggerissen? Haben Sie die Tasche festgehalten? Gab es Gewalt oder eine Drohung?
Melden Sie den Schaden außerdem sofort Ihrem Versicherer. Notieren Sie, welche Gegenstände fehlen, und bewahren Sie Kaufbelege oder andere Nachweise auf. Lassen Sie gestohlene Bankkarten und Mobilgeräte sperren. Lassen Sie Verletzungen ärztlich festhalten.



