Ihre Hausratversicherung gilt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands grundsätzlich auch für die neue Wohnung. Melden Sie den Umzug spätestens zu Beginn und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ab wann die neue Adresse versichert ist und wie lange der Schutz für die alte Wohnung gilt.

Wie lange der Schutz für die alte Wohnung weiterläuft, steht in Ihrem Vertrag. Die Frist beträgt zum Beispiel zwei oder drei Monate. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich die genauen Daten sowie Änderungen bei Beitrag und Zusatzschutz bestätigen.

Wann der Umzug beginnt

Bei der Hausratversicherung beginnt der Umzug nicht unbedingt an dem Tag, an dem Sie die alte Wohnung verlassen. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beginnt er zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen. Für Sie gelten die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.

Melden Sie den Umzug am besten, bevor Sie zum ersten Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen. So kann der Versicherer die neue Adresse und Wohnfläche eintragen und offene Fragen klären. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versicherer spätestens zu Beginn des Umzugs zu informieren. Auch die untersuchten GDV-Musterbedingungen und die HUK-Bedingungen verlangen die Meldung spätestens zu diesem Zeitpunkt.

Flur und Wohnbereich einer Mietwohnung. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Was für alte und neue Wohnung gilt

Während des Umzugs kann Ihr Hausrat in beiden Wohnungen versichert sein. Wie lange der Schutz für die alte Wohnung weiterläuft, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Die GDV-Musterbedingungen VHB 2022 legen keine feste Frist fest. Die Verbraucherzentrale nennt als Regelfall höchstens zwei Monate ab Umzugsbeginn. Für ihr Produkt gibt die Allianz drei Monate an. Auch die HUK-Bedingungen VHB 2024 sehen eine Frist von drei Monaten vor.

Diese Angaben sind Beispiele. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Frist. Bitten Sie Ihren Versicherer deshalb um das genaue Datum, an dem der Schutz für die alte Wohnung endet. Das ist besonders wichtig, wenn Sie noch Möbel oder Kartons in der alten Wohnung lagern. Klären Sie das Enddatum auch, wenn Sie die Wohnung erst später übergeben oder beide Wohnungen eine Zeit lang nutzen.

Welche Angaben der Versicherer braucht

Teilen Sie dem Versicherer Ihre neue Anschrift und das Umzugsdatum mit. Geben Sie außerdem die Wohnfläche der neuen Wohnung an. Fragen Sie auch, ob die bisherige Versicherungssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Eine größere Wohnung oder mehr Hausrat kann eine Anpassung nötig machen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, droht eine Unterversicherung.

Nennen Sie auch die vereinbarten Sicherungsmerkmale und teilen Sie dem Versicherer mit, ob die neue Wohnung diese aufweist. Lassen Sie sich bestätigen, ob Zusatzbausteine wie der Schutz gegen Elementarschäden an der neuen Adresse weiter gelten. Laut den Bedingungen kann dieser Schutz davon abhängen, wie der neue Wohnort eingestuft ist; zugleich können sich durch den Umzug Beitrag und Selbstbeteiligung ändern.

Was der Versicherer schriftlich bestätigen soll

Bitten Sie den Versicherer, Ihnen genau mitzuteilen, an welcher Adresse Ihr Hausrat versichert ist, wann der Schutz für die neue Wohnung beginnt und wann er für die alte Wohnung endet. Fragen Sie auch, ob sich Versicherungssumme, Beitrag, Selbstbeteiligung oder Zusatzbausteine ändern.

Die schriftliche Antwort hält fest, was Sie dem Versicherer gemeldet haben und welche Vertragsdaten er bestätigt. Der Versicherer muss Ihnen nach einem Umzug nicht gesetzlich in einem bestimmten Format antworten. Maßgeblich bleiben die Vertragsbedingungen. Prüfen Sie deshalb auch den aktualisierten Versicherungsschein oder Nachtrag, sobald Sie ihn erhalten.

Eine Person dokumentiert ihr Inventar mit dem Smartphone. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Muster für die Umzugsmeldung

Betreff: Wohnungswechsel und Bestätigung des Hausratversicherungsschutzes

Versicherungsnummer: [Nummer]
Bisherige Anschrift: [Adresse]
Neue Anschrift: [Adresse]
Wohnfläche der neuen Wohnung: [Quadratmeter]
Umzugsbeginn beziehungsweise erstes dauerhaftes Verbringen versicherter Sachen: [Datum]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, ab wann die neue Wohnung als Versicherungsort gilt und bis zu welchem Datum Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung besteht. Teilen Sie mir bitte auch mit, ob sich Versicherungssumme, Beitrag, Selbstbeteiligung oder vereinbarte Zusatzbausteine, insbesondere der Elementarschutz, ändern.

Die vereinbarten Sicherungsmerkmale in der neuen Wohnung sind: [Angaben].

Bitte senden Sie mir gegebenenfalls einen aktualisierten Versicherungsschein oder Nachtrag zum Vertrag.

Senden Sie die Meldung auf einem Weg, bei dem Sie den Versand nachvollziehen können, und bewahren Sie die Antwort auf. Klären Sie gesondert, ob Ihr Hausrat während des Transports versichert ist. Der Schutz für beide Wohnungen deckt nicht automatisch jeden Transportschaden oder einen Schaden durch Umzugshelfer ab.

Gesetzliche Regeln zur Umzugsmeldung

§ 23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt, wann Sie eine Gefahrerhöhung melden müssen. § 26 VVG nennt mögliche Folgen, wenn Sie eine meldepflichtige Gefahrerhöhung nicht melden. Diese Vorschriften bedeuten nicht, dass jeder Wohnungswechsel automatisch eine Gefahrerhöhung ist oder für alle Hausratversicherungen dieselbe Frist gilt. In den geprüften Fällen steht die Pflicht zur Umzugsmeldung in den Versicherungsbedingungen.

Ein Umzug kann auch andere Versicherungen betreffen. Die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung gelten nicht automatisch für Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Prüfen Sie diese Verträge einzeln, besonders wenn Sie Eigentum besitzen, vermieten oder ins Ausland ziehen.