Bei einer Indexanpassung passt der Versicherer die Versicherungssumme, den Beitrag oder beides an. Dafür nutzt er einen Index, also einen Messwert für die Preisentwicklung, den Ihr Vertrag festlegt. Die Anpassung soll den Wert Ihres Hausrats im Versicherungsschutz abbilden.
Welcher Index und Anpassungssatz gelten, steht in Ihrem Tarif und den vereinbarten Bedingungen. Die allgemeine Inflationsrate ist nicht automatisch maßgeblich. Prüfen Sie in der Mitteilung, ob sich die Versicherungssumme, der Beitrag aus einem anderen Grund oder beides ändert.
Wie der Index die Versicherungssumme verändert
Die Versicherungssumme bezeichnet den Betrag, bis zu dem der Hausrat versichert ist. Bei einem versicherten Schaden ersetzt die Hausratversicherung grundsätzlich die Kosten für Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand, soweit die Vertragsbedingungen das vorsehen. Steigen die Kosten, gleichartige Sachen neu zu kaufen, kann eine gleichbleibende Versicherungssumme immer weniger dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entsprechen.
Viele Verträge nutzen für die jährliche Anpassung einen Index für bestimmte Waren, die üblicherweise zum Hausrat gehören. Die Bedingungen können zum Beispiel einen Teilindex des Statistischen Bundesamts heranziehen. Ein Teilindex misst die Preisentwicklung einer bestimmten Warengruppe. Die Bedingungen legen auch fest, welcher Vergleichsmonat zählt und wann die neue Summe gilt.
Die VHB 2024 sind eine bestimmte Fassung der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen für Hausratversicherungen. Darin richtet sich die Anpassung unter anderem nach der Veränderung eines solchen Teilindex und einem für September veröffentlichten Indexwert. Andere Tarife oder ältere Bedingungsfassungen können eine andere Berechnung vorsehen.

Wie sich die Versicherungssumme auf den Beitrag auswirkt
Steigt die Versicherungssumme, berechnet der Versicherer den Beitrag nach den Regeln Ihres Tarifs neu. Der Beitrag steigt dabei nicht zwingend um denselben Prozentsatz wie die Versicherungssumme. Rundungen, Merkmale Ihres Tarifs und weitere Vertragsregeln können das Ergebnis beeinflussen.
Für 2026 nennt eine Information der Baloise für bestimmte Bedingungsfassungen eine Anpassung von 1,7 Prozent. Eine ARAG-Partnerinformation weist für die dort aufgeführten Gruppen unter anderem 3,0 Prozent aus. Diese Werte gelten jeweils für die genannten Bedingungen und Tarife. Sie sind kein einheitlicher Satz für alle Hausratversicherungen.
Warum die allgemeine Inflation nicht genügt
Die allgemeine Inflationsrate bildet die Preisentwicklung vieler Waren und Dienstleistungen ab, während ein Hausratvertrag an einen speziellen Teilindex für bestimmte Güter anknüpfen kann. Für 2025 nennt das Statistische Bundesamt eine Veränderung des allgemeinen Verbraucherpreisindex von 2,2 Prozent. Dieser Wert lässt sich nicht direkt als Anpassungssatz Ihrer Hausratversicherung verwenden.
Entscheidend ist, welchen Index Ihr Vertrag benennt und wie er die Anpassung berechnet. Vergleichen Sie dazu die Erläuterung in der Beitragsmitteilung mit den Bedingungen, die für Ihren Vertrag gelten. Ein Prozentwert aus dem Vorjahr lässt sich außerdem nicht ohne Weiteres auf eine spätere Anpassung übertragen.
Summenanpassung oder Beitragserhöhung
Eine Indexanpassung verändert zunächst die Versicherungssumme. Daraus kann ein höherer Beitrag entstehen, weil der Vertrag nun eine höhere Summe absichert. Der Versicherer kann den Beitrag aber auch aus einem separaten Grund anpassen, etwa wegen einer Änderung des Beitragssatzes. Dann sollten beide Vorgänge in der Mitteilung unterscheidbar sein.
Die Haftpflichtkasse erläuterte für bestimmte Tarife eine Beitragsanpassung ab Juli 2025, die zusätzlich zur jährlichen Aktualisierung der Versicherungssumme erfolgte. Für die betroffenen Tarife nannte sie Erhöhungen von 8 beziehungsweise durchschnittlich 13,6 Prozent. Diese Angaben gelten für die dort beschriebenen Verträge und erklären nicht die Anpassung anderer Versicherer. Sie zeigen, weshalb ein deutlich höherer Beitrag nicht automatisch allein auf den Hausratsindex zurückgeht.

Was eine zu niedrige Summe bedeutet
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, kann eine Unterversicherung vorliegen. Dann kann der Versicherer die Entschädigung, also die Zahlung für den Schaden, anteilig kürzen, wenn die Vertragsbedingungen das vorsehen. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Wert der Einrichtung nicht zu unterschätzen und regelmäßig zu prüfen.
Eine Indexanpassung hält die Summe nach einer festgelegten Regel aktuell, berücksichtigt Veränderungen in Ihrem Haushalt aber nicht automatisch. Der tatsächliche Hausratwert kann sich anders entwickeln als der verwendete Index, etwa wenn neue Möbel oder Geräte hinzukommen, Sie in eine größere Wohnung umziehen oder wertvolle Anschaffungen tätigen. Prüfen Sie daher neben der Anpassungsmitteilung auch, ob die vereinbarte Summe noch zu Ihrem Haushalt passt.
Mitteilung und Vertragsrechte prüfen
Lesen Sie zuerst nach, welcher Vorgang angekündigt wird. Achten Sie besonders auf die neue Versicherungssumme, den neuen Beitrag, den genannten Anpassungsgrund und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Prüfen Sie anschließend die Bedingungen zu Widerspruch und Kündigung sowie dazu, ob der Vertrag auf eine Kürzung wegen Unterversicherung verzichtet. Ein solcher Verzicht heißt Unterversicherungsverzicht.
Nach den VHB 2024 kann der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung in Textform widersprechen, also mit einer lesbaren Nachricht. Die Bedingungen weisen zugleich darauf hin, dass ein Widerspruch unter bestimmten Umständen den vereinbarten Unterversicherungsverzicht entfallen lassen kann. Diese Frist und Folge gelten als Beispiel für genau diese Bedingungsfassung; für andere Verträge zählen die eigenen Vereinbarungen.
§ 40 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt ein eigenes Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung. Es gilt unter den dort genannten Voraussetzungen, wenn der Beitrag aufgrund einer Vertragsregel zur Beitragsanpassung steigt, der Versicherungsschutz aber nicht entsprechend erweitert wird. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung möglich und wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherer muss auf das Kündigungsrecht hinweisen; die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zugehen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von der konkreten Anpassung und dem Vertrag ab.


