Bewahren Sie zu Hause nur Bargeld und Schmuck auf, die Sie regelmäßig benötigen. Selten genutzte oder besonders wertvolle Stücke gehören laut Polizei in ein Bankschließfach. Bewahren Sie die übrigen Wertsachen in einem geprüften und zertifizierten Tresor auf, der fachgerecht befestigt ist. Auch ein Tresor verhindert nicht jeden Zugriff. Die Versicherung ersetzt außerdem nicht automatisch den gesamten Inhalt.
Prüfen Sie vor dem Kauf eines Tresors oder der Einlagerung im Bankschließfach, welche Werte versichert sind und welche Anforderungen Ihr Versicherungsvertrag stellt. Wichtig sind der Aufbewahrungsort, die Sicherung des Tresors und der Versicherungsschutz.
Wählen Sie den passenden Aufbewahrungsort
Bargeld und Schmuck offen in der Wohnung liegen zu lassen, erleichtert Dieben den Zugriff. Lose Verstecke bieten ebenfalls wenig Schutz. Für den regelmäßig getragenen Schmuck oder einen begrenzten Bargeldbetrag kann ein Tresor zu Hause sinnvoll sein. Selten benötigte, besonders wertvolle Stücke sind in einem Bankschließfach besser aufgehoben, sofern dessen Versicherungsschutz zum Wert des Inhalts passt.
Ein Tresor erschwert Dieben den Zugriff, verhindert einen Einbruch aber nicht, bei dem weitere Schäden entstehen können. Sichern Sie deshalb auch Türen und Fenster mit mechanischen Schutzvorrichtungen. Eine Alarmanlage kann diese Maßnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen.

Kaufen Sie einen geeigneten Tresor
Die Polizei empfiehlt einen Tresor, der nach DIN EN 1143 geprüft und zertifiziert ist. VdS und ECB-S sind Beispiele für Zertifizierungszeichen. Lassen Sie sich vor dem Kauf bei einer Beratungsstelle der Kriminalpolizei beraten und fragen Sie Ihren Versicherer, welche Sicherheitsstufe und Befestigung er verlangt.
Befestigen Sie den Tresor nach den Herstellervorgaben. Ein schweres Modell, das nicht verankert ist, lässt sich unter Umständen leichter entfernen. Verstecken Sie den Aufbewahrungsort, soweit das praktisch möglich ist, und bewahren Sie Schlüssel oder Zugangsdaten getrennt vom Tresor auf.
Der Versicherer kann die Sicherheitsstufe bei der Einstufung berücksichtigen. Zertifizierungsstellen veröffentlichen Richtwerte für mögliche Versicherungssummen. Diese Werte sind unverbindliche Mittelwerte. Versicherer können andere Anforderungen und Grenzen festlegen. Klären Sie daher vor dem Kauf schriftlich, ob das ausgewählte Modell und seine Befestigung für Ihre geplante Aufbewahrung ausreichen.
Einbruchschutz sagt nichts darüber aus, ob ein Tresor feuer- oder wasserdicht ist. Prüfen Sie diese Eigenschaften gesondert, wenn sie für Sie wichtig sind.
Prüfen Sie die Hausratversicherung
Bargeld und Schmuck zählen in der Hausratversicherung üblicherweise zu den Wertsachen. Entscheidend ist aber nicht allein, ob ein Gegenstand in diese Kategorie fällt. Der Vertrag bestimmt auch, welche Ereignisse versichert sind, an welchem Ort der Schutz gilt und welche Entschädigungsgrenzen gelten.
Eine Versicherung leistet nur, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Der Vertrag kann beispielsweise Schäden durch Einbruchdiebstahl abdecken. Für andere Gefahren gelten eigene Regeln. Eine zusätzliche Elementarversicherung deckt Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau häufig erst ab. Prüfen Sie die konkrete Liste der versicherten Gefahren in Ihrem Vertrag.
Auch für Wertsachen gelten oft Begrenzungen. Laut Verbraucherzentrale liegt die Gesamtgrenze oft bei 20 Prozent der Hausratversicherungssumme. Für Bargeld und Schmuck können zusätzlich eigene Höchstbeträge gelten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt häufig Grenzen von 1.000 bis 2.000 Euro. Solche Zahlen sind keine verbindlichen Standards und ersetzen nicht den Blick in Ihren Vertrag.
Ein Tresor kann höhere Entschädigungsgrenzen ermöglichen, wenn er die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Die konkrete Grenze hängt jedoch vom Tarif ab. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Einlagerung, ob Bargeld und Schmuck in der geplanten Höhe am vorgesehenen Ort versichert sind. Prüfen Sie außerdem, ob eine gemeinsame Wertsachengrenze und zusätzliche Grenzen für einzelne Gruppen gelten.
Was das Versicherungsvertragsgesetz regelt
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt Pflichten und Rechte im Versicherungsverhältnis. Die Bedingungen Ihres Vertrags bestimmen vor allem die Entschädigungsgrenze für Bargeld oder Schmuck, denn das Gesetz legt dafür keine allgemeingültige Grenze fest.
Nach § 30 VVG müssen Sie einen Versicherungsfall unverzüglich Ihrem Versicherer melden. Nach § 82 VVG müssen Sie versuchen, den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen. Bewahren Sie deshalb beschädigte Schlösser oder andere wichtige Spuren nach Möglichkeit auf und stimmen Sie weitere Schritte mit Polizei und Versicherer ab. § 81 VVG betrifft Schäden, die Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen.
Nach § 75 VVG liegt eine Unterversicherung vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats. Dann kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden. Besondere Wertsachengrenzen gelten auch bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme. § 40 VVG betrifft Kündigungsrechte bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes. § 92 VVG regelt Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall. Diese Vorschriften ersetzen keine Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen.

Prüfen Sie das Bankschließfach
Ein Bankschließfach ist eine Möglichkeit, selten benötigte oder besonders wertvolle Gegenstände außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Der Mietvertrag garantiert jedoch nicht automatisch, dass der gesamte Inhalt versichert ist. Auch die Haftung der Bank richtet sich nach dem Vertrag.
Prüfen Sie deshalb, welche Gegenstände und Schadensfälle der Schließfachvertrag abdeckt. Achten Sie auch auf die geltende Höchstsumme und darauf, ob Bargeld eingeschlossen ist. Eine Hausratversicherung kann Wertsachen im Schließfach über die Außenversicherung mitversichern. Auch dort können jedoch eigene Grenzen gelten. Wenn der Inhalt mehr wert ist als die vereinbarte Deckung, fragen Sie nach einer zusätzlichen Versicherung oder Vertragserweiterung.
Dokumentieren Sie Ihre Wertsachen
Fotos, Belege und eine aktuelle Liste helfen, den Besitz und den Wert von Schmuck und anderen Wertsachen nachzuweisen. Notieren Sie erkennbare Merkmale des Schmucks. Ergänzen Sie, soweit vorhanden, Angaben zu Material und Herkunft. Fehlt bei älteren oder geerbten Stücken eine Rechnung, können aussagekräftige Fotos und weitere nachvollziehbare Unterlagen hilfreich sein.
Bewahren Sie die Dokumentation getrennt von den Wertsachen auf. Liegt die Liste zusammen mit dem Schmuck im Tresor oder Schließfach, geht sie bei einem Diebstahl womöglich ebenfalls verloren. Sichern Sie digitale Unterlagen an einem geschützten Ort, auf den Sie im Schadenfall zugreifen können.
Nach einem Einbruch sollten Sie den Schaden unverzüglich der Polizei und Ihrem Versicherer melden. Eine vorher erstellte Liste erleichtert es, die gestohlenen Gegenstände vollständig anzugeben.
Fragen Sie vor der Einlagerung nach
Klären Sie vor dem Kauf eines Tresors oder der Einlagerung im Schließfach diese Punkte:
- Welche Grenzen gelten für Bargeld und Schmuck? Gibt es außerdem eine gemeinsame Wertsachengrenze?
- Welche Tresorklasse und Befestigung verlangt der Vertrag?
- Sind die Werte am geplanten Aufbewahrungsort und bei den für Sie relevanten Gefahren versichert?
- Reicht die vereinbarte Versicherungssumme für den Hausrat und die geplanten Wertsachen?
- Welche Deckung bietet das Bankschließfach, und ist zusätzlicher Schutz nötig?



