Nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden müssen Sie dem Versicherer nachweisen können, welche Gegenstände beschädigt wurden oder fehlen. Kaufbelege zeigen, wann Sie etwas gekauft haben und was es gekostet hat. Fotos und Videos halten fest, was sich in der Wohnung befand. Bewahren Sie die Nachweise so auf, dass derselbe Schaden sie nicht zerstört.

Belege und Bilder unterstützen die Schadenmeldung, garantieren aber keine Entschädigung. Ob ein Gegenstand versichert ist und in welcher Höhe der Versicherer zahlt, hängt vom Vertrag, dem Schaden und den vereinbarten Grenzen ab.

Welche Belege und Fotos den Hausrat dokumentieren

Heben Sie Rechnungen oder andere Kaufnachweise vor allem für teure und wertvolle Gegenstände auf. Dazu zählen etwa Schmuck, technische Geräte, Kunst oder Antiquitäten. Für gewöhnliche Haushaltsgegenstände brauchen Sie nicht zwingend jeden Kassenbon zu sammeln. Eine aktuelle Übersicht und Fotos der Räume geben einen Überblick über den Hausrat.

Ein Beleg kann Kaufdatum, Händler und Kaufpreis zeigen. Ein Foto kann dagegen sichtbar machen, dass ein Gegenstand in der Wohnung stand und wie er aussah. Beides ergänzt sich: Ein Foto allein zeigt weder, wem der Gegenstand gehört, noch was er gekostet hat oder wie hoch sein aktueller Ersatzwert ist.

Für geerbte, geschenkte oder ältere Gegenstände gibt es oft keinen Kaufbeleg mehr. Bewahren Sie dann auf, was Sie noch haben, zum Beispiel vorhandene Unterlagen, Beschreibungen oder Fotos; damit können Sie Ihre Angaben zum Gegenstand untermauern. Wie der Versicherer den Wert beurteilt, hängt vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab.

Schmuck und eine Armbanduhr für eine Inventaraufnahme. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Räume regelmäßig fotografieren

Fotografieren oder filmen Sie jeden Raum in regelmäßigen Abständen, einschließlich Schränken und Regalen, soweit das praktikabel ist. Wertvolle Gegenstände sollten Sie zusätzlich aus der Nähe fotografieren. Bei Geräten können Modellbezeichnung und Seriennummer nützlich sein, wenn Sie sie lesbar fotografieren.

Eine feste gesetzliche Häufigkeit für solche Aufnahmen gibt es nicht. Aktualisieren Sie die Dokumentation, wenn Sie größere Anschaffungen machen oder sich der Hausrat deutlich verändert. Speichern Sie die Bilder mit einer kurzen Beschreibung und dem Aufnahmedatum, damit Sie später zuordnen können, was sie zeigen.

Belege digital und getrennt sichern

Ein Foto oder Scan schützt Thermopapierbelege vor dem Verblassen. Speichern Sie die Datei zusammen mit einer knappen Angabe zu Gegenstand und Kaufdatum. Bei besonders teuren oder ungewöhnlichen Anschaffungen können Sie zusätzlich den Papierbeleg behalten.

Bewahren Sie mindestens eine Kopie außerhalb der Wohnung auf, etwa in einem geschützten Online-Speicher oder bei einer Vertrauensperson. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich die Dateien öffnen lassen und Sie auf den Speicher zugreifen können. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ein Kundenkonto oder einen Speicherort, auf den Sie nach einem Schaden möglicherweise keinen Zugriff haben.

Für private Kaufbelege empfiehlt die Verbraucherzentrale allgemein, Unterlagen wie Rechnungen und Kassenbons mindestens zwei Jahre aufzubewahren, etwa für mögliche Reklamationen oder Gewährleistungsfragen. Das ist keine allgemeine Frist für Nachweise zur Hausratversicherung. Für wertvolle Gegenstände ist es sinnvoll, die Unterlagen so lange zu behalten, wie Sie den Gegenstand besitzen und ein Nachweis für einen späteren Schaden hilfreich sein könnte.

Was das Versicherungsrecht verlangt

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt keine allgemeine Pflicht vor, sämtliche privaten Hausratbelege unbegrenzt aufzubewahren. Nach einem Schaden muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nach § 30 VVG unverzüglich melden. Der Versicherer darf nach § 31 VVG Auskünfte und Unterlagen anfordern, soweit deren Beschaffung zumutbar ist. Belege und Fotos können diese Angaben stützen.

Weitere Vorschriften betreffen andere Fragen: § 75 VVG regelt die Folgen einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats. § 81 behandelt Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. § 82 betrifft die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. §§ 40 und 92 regeln Kündigungsrechte in bestimmten Situationen, etwa bei einer Prämienerhöhung oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Keine dieser Vorschriften macht Fotos oder Kaufbelege zu einer automatischen Voraussetzung für jede Leistung.

Entscheidend bleiben die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie, welche Sachen versichert sind, welche Gefahren der Vertrag abdeckt und ob der Versicherungsschutz an bestimmte Orte gebunden ist. Achten Sie außerdem auf Entschädigungsgrenzen, besondere Regeln für Wertsachen und vereinbarte Pflichten nach einem Schaden. Elementargefahren wie Überschwemmung oder Rückstau sind häufig nur eingeschlossen, wenn dafür zusätzlicher Schutz vereinbart wurde. Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind unverbindliche Vorlagen und ersetzen Ihren Vertrag nicht.

Geordnete Unterlagen und Belege auf einem Tisch. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Nach einem Schaden richtig dokumentieren

Melden Sie den Schaden zeitnah und halten Sie fest, was beschädigt wurde oder fehlt. Fotografieren Sie die betroffenen Räume und Gegenstände, bevor Sie aufräumen, sofern das sicher möglich ist. Entsorgen Sie beschädigte Sachen nicht vorschnell; klären Sie möglichst zuerst mit dem Versicherer, ob er sie noch besichtigen muss. Bei Gesundheitsgefahr oder anderen dringenden Sicherheitsproblemen geht die Gefahrenabwehr vor.

Eine gute Dokumentation beweist weder, dass ein versichertes Ereignis vorliegt, noch ersetzt sie die Prüfung des Vertrags. Sie hilft dem Versicherer aber, Ihre Angaben zu den betroffenen Gegenständen und zum Schaden nachzuvollziehen. Die Dokumentation garantiert keine bestimmte Erstattungshöhe.