Das Wichtigste zum Umzug
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihre Hausratversicherung meist für die neue Wohnung weiter. Sie versichert die beweglichen Sachen Ihres Haushalts, etwa Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Einen neuen Vertrag brauchen Sie in der Regel nicht. Melden Sie dem Versicherer den Umzug jedoch rechtzeitig und prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versicherer spätestens zum Umzugsbeginn zu informieren.
Für eine begrenzte Zeit gilt der Versicherungsschutz oft für beide Wohnungen. Wie lange dieser Übergangsschutz gilt, steht im Vertrag. Zwei Monate sind verbreitet, einzelne Verträge sehen längere Fristen vor. Im untersuchten ADAC-Vertrag gilt der Schutz beispielsweise bis zu drei Monate. Klären Sie, wann die Frist beginnt und wann der Schutz an der alten Adresse endet.
Dass beide Wohnungen versichert sind, heißt nicht, dass auch Schäden beim Tragen, Verladen oder Transport versichert sind. Prüfen Sie außerdem, ob Wohnfläche, Versicherungssumme und Zusatzschutz noch passen. Das gilt besonders für den Schutz gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung. Die GDV-Musterbedingungen dienen vielen Versicherern als Vorlage. Verbindlich sind allein die Bedingungen Ihres Vertrags.

Der Vertrag zieht meist mit
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, gilt Ihr bestehender Vertrag grundsätzlich auch für die neue Wohnung. Teilen Sie dem Versicherer die neue Adresse mit und nennen Sie Änderungen, die den Schutz oder den Beitrag beeinflussen. Dazu gehören vor allem eine größere Wohnfläche, andere Sicherungen oder ein höherer Hausratwert.
Ihr Vertrag legt fest, ab wann der Umzug als begonnen gilt. Nach dem Muster des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beginnt er, sobald Sie erstmals versicherte Gegenstände dauerhaft in die neue Wohnung bringen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt dort meist auch der zeitlich begrenzte Schutz für beide Wohnungen. Das Datum der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist dafür nicht entscheidend.
Nutzen Sie die bisherige Wohnung dauerhaft weiter, etwa als Zweitwohnung, gilt der Umzugsschutz nicht automatisch. Klären Sie vorab, welche Wohnung der Vertrag versichert und ob Sie für die zweite Wohnung zusätzlichen Schutz brauchen.
Umzug dem Versicherer melden
Melden Sie den Umzug möglichst vor dem ersten Transport, spätestens zu dessen Beginn. Nennen Sie Ihre Versicherungsnummer und beide Adressen. Geben Sie außerdem an, wann Sie erstmals Hausrat dauerhaft in die neue Wohnung bringen. Geben Sie die Wohnfläche so an, wie Ihr Vertrag sie definiert.
Informieren Sie den Versicherer auch über veränderte Sicherungen, eine andere Nutzung der Räume oder einen höheren Hausratwert. Erwähnen Sie ausdrücklich, wenn Sie beide Wohnungen länger parallel nutzen oder Hausrat zwischenlagern.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Adresse ab welchem Zeitpunkt versichert ist, wann der Schutz für die alte Wohnung endet und ob sich Beitrag oder Zusatzschutz ändern. Das ADAC-Bedingungswerk verlangt die Umzugsmeldung in Textform und nennt Lage und Wohnfläche der neuen Wohnung als Vertragsdaten.
Wie lange gilt der Übergangsschutz
Die Frist für den Schutz in der alten Wohnung steht in Ihrem Vertrag. Während die Verbraucherzentrale häufig bis zu zwei Monate nennt, gilt der Schutz im untersuchten ADAC-Vertrag bis zu drei Monate. Das GDV-Muster legt keine einheitliche Monatsfrist für alle Verträge fest.
Prüfen Sie genau, wann die Frist beginnt. Manche Verträge knüpfen sie an den ersten dauerhaften Transport in die neue Wohnung, andere an die Anzeige des Umzugs oder einen weiteren Zeitpunkt.
Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Die Folgen hängen unter anderem davon ab, was Ihr Vertrag vorsieht, ob Sie die verspätete Meldung verschuldet haben und ob sie mit dem Schaden zusammenhängt (§ 28 Versicherungsvertragsgesetz).
Wohnungsschutz und Transport unterscheiden
Der Schutz für die alte und neue Wohnung deckt Schäden beim Tragen oder Transport nicht automatisch. Die Hausratversicherung leistet, wenn der Schaden durch ein Ereignis entsteht, das Ihr Vertrag versichert, und der Vertrag den jeweiligen Ort einschließt.
Ein Brand- oder Leitungswasserschaden in einer versicherten Wohnung kann gedeckt sein. Fällt ein Fernseher beim Tragen herunter, ist das allein kein Fall für die Hausratversicherung. Verschwindet ein Karton vor der Haustür, liegt ebenfalls nicht automatisch ein versicherter Einbruchdiebstahl vor.
Die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat schützen, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Sie ersetzt jedoch keine Transportversicherung und deckt nicht jeden Schaden während eines Umzugs.
Beschädigt eine private Umzugshelferin oder ein privater Umzugshelfer einen Gegenstand, sind die Haftung und die Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung entscheidend. Bei unentgeltlicher Hilfe schließen viele Verträge Schäden, die aus einem Gefallen entstehen (sogenannte Gefälligkeitsschäden), nicht automatisch ein.
Haftung bei Speditionsschäden
Ein Umzugsunternehmen haftet für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts nach gesetzlichen Regeln. Nach § 451e HGB ist die Haftung grundsätzlich auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt, den der Umzug benötigt. Bei 30 Kubikmetern Laderaum ergibt das einen Höchstbetrag von 18.600 Euro.
Diese Grenze ist keine garantierte Entschädigung. Das Unternehmen muss für den Schaden haften, und die Entschädigung richtet sich nach dem konkreten Schaden und den Umständen des Falls.
Melden Sie Schäden schriftlich und fotografieren Sie beschädigte Gegenstände sowie die Verpackung. Äußerlich erkennbare Schäden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen. Für äußerlich nicht erkennbare Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen, wie § 451f HGB festlegt. Prüfen Sie zusätzlich den Umzugsvertrag und die Hinweise des Unternehmens.

Versicherungssumme und Beitrag prüfen
Prüfen Sie nach dem Umzug, ob die Versicherungssumme noch zum Wert Ihres gesamten Hausrats passt. Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer höchstens leistet. Bei einer Neuwertversicherung ersetzt der Versicherer grundsätzlich den Betrag, den vergleichbare Gegenstände gleicher Art und Güte heute neu kosten. Der Gebrauchtwert von Möbeln oder Elektrogeräten spielt dabei keine Rolle.
650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sind eine verbreitete Orientierung, aber keine gesetzliche Vorgabe. Bei 80 Quadratmetern ergäbe das eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Für einen Haushalt mit hochwertigen Möbeln, Sammlungen, Schmuck oder teurer Technik reicht dieser Betrag möglicherweise nicht aus. Ermitteln Sie daher den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats und vergleichen Sie ihn mit der vereinbarten Summe. Auch die Verbraucherzentrale rät dazu, den Hausratwert regelmäßig zu prüfen.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert, darf der Versicherer die Leistung bei einem Teilschaden grundsätzlich anteilig kürzen (§ 75 Versicherungsvertragsgesetz). Beträgt die Versicherungssumme 50.000 Euro, der Hausratwert aber 100.000 Euro, ersetzt der Versicherer bei einem Schaden von 10.000 Euro beispielhaft nur 5.000 Euro.
Das gilt nicht, wenn ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Er verhindert die anteilige Kürzung im vereinbarten Umfang. Die Versicherungssumme bleibt jedoch die Höchstgrenze für die Entschädigung, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Der Beitrag kann sich durch die neue Wohnfläche oder den neuen Wohnort ändern. Versicherer berücksichtigen je nach Tarif etwa die Fläche und die Tarifzone. Prüfen Sie den geänderten Versicherungsschein und fragen Sie nach, wie der Versicherer Beitrag und Versicherungssumme berechnet hat.
Zusatzschutz neu bestätigen lassen
Zusatzbausteine gelten an der neuen Adresse nicht in jedem Vertrag unverändert. Klären Sie besonders, ob der Schutz gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung bestehen bleibt oder neu vereinbart werden muss. In den MVK-Vertragsinformationen wird dieser Schutz beim Wohnungswechsel beispielsweise nicht automatisch übertragen.
Lagern Sie Hausrat vorübergehend in einem Selfstorage-Lager, lassen Sie sich die Lageradresse, die Lagerdauer, die versicherten Gefahren und die Entschädigungsgrenzen schriftlich bestätigen. Für eine dauerhaft genutzte zweite Wohnung brauchen Sie ebenfalls eine vertragliche Regelung.
Kündigung und Zusammenziehen
Ein Umzug begründet grundsätzlich kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Ein Kündigungsrecht kann sich aber aus einer Vertragsklausel ergeben, etwa wenn der neue Wohnort den Beitrag oder die Selbstbeteiligung erhöht. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen.
Prüfen Sie, warum sich die Konditionen ändern, welche Regelung Ihr Vertrag enthält und welche Frist gilt. Zurich weist ebenfalls auf die Vertragsbedingungen im Einzelfall hin.
Die Bedingungen der Mecklenburgischen enthalten ein Beispiel: Bei bestimmten umzugbedingten Erhöhungen von Beitrag oder Selbstbeteiligung können Versicherte kündigen. Die Kündigung muss dort innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung beim Versicherer eingehen. Diese Frist gilt nur, wenn Ihr eigener Vertrag eine entsprechende Regelung enthält.
Hausratversicherung beim Zusammenziehen
Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, informieren Sie beide Versicherer. Klären Sie vorab, welcher Vertrag den gemeinsamen Hausrat künftig versichert.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn derselbe Hausrat bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist; eine doppelte Auszahlung über den tatsächlichen Schaden hinaus ist ausgeschlossen. Die §§ 78 und 79 VVG regeln die Folgen. Wurde der spätere Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung abgeschlossen, erlaubt § 79 VVG unter bestimmten Voraussetzungen dessen Kündigung. Sie müssen unverzüglich kündigen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung erfahren haben.
Stimmen Sie die Aufhebung eines Vertrags mit dem Versicherer ab und lassen Sie sie schriftlich bestätigen. Kontrollieren Sie beim verbleibenden Vertrag Adresse, Versicherungssumme und Zusatzschutz.
Sonderfälle vorab klären
Bei einem Umzug ins Ausland, einer Trennung oder dem ersten eigenen Haushalt gelten oft andere Regeln als bei einem gewöhnlichen Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands. Übertragen Sie die Übergangsfrist deshalb nicht automatisch auf diese Fälle.
Umzug ins Ausland
Eine deutsche Hausratversicherung schützt die neue Wohnung im Ausland nicht automatisch. Manche Bedingungen beschränken den Schutz auf Wohnungen in Deutschland. In den Bedingungen der Mecklenburgischen lässt sich der Schutz beispielsweise nicht auf eine neue Wohnung außerhalb Deutschlands übertragen. Andere Versicherer können abweichende Regeln haben.
Klären Sie vor dem Umzug schriftlich, bis wann Ihre bisherige Wohnung versichert bleibt und ob Sie für den neuen Wohnsitz einen eigenen Vertrag benötigen.
Trennung und erster eigener Haushalt
Bei einer Trennung können beide Wohnungen für eine begrenzte Zeit versichert sein. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und der Zeitpunkt des Auszugs. Ebenso zählt, ob einer der Haushalte dauerhaft bestehen bleibt.
Auch Kinder, die erstmals einen eigenen Haushalt gründen, sind in manchen Verträgen noch vorübergehend über den bisherigen Vertrag mitversichert. Die ADAC-Bedingungen sehen dafür unter bestimmten Voraussetzungen mindestens sechs Monate Schutz vor. In einzelnen Fällen reicht der Schutz bis zum Ende des Versicherungsjahres. Andere Verträge können kürzere Fristen oder weitere Voraussetzungen enthalten.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Personen und Wohnungen versichert sind, wann die Frist beginnt und endet und welche Voraussetzungen gelten. So vermeiden Sie Versicherungslücken, wenn zwei Haushalte parallel bestehen.
Checkliste für den Umzug
Melden Sie den Umzug vor dem ersten Transport und bewahren Sie die Bestätigung des Versicherers auf. Daraus ergibt sich später, ab wann die alte und die neue Wohnung versichert waren.
- Vor dem ersten Transport: Teilen Sie dem Versicherer die neue Adresse und den Umzugsbeginn mit. Geben Sie außerdem die neue Wohnfläche an. Informieren Sie ihn über Änderungen beim Hausratwert und bei den Sicherungen.
- Übergangszeit klären: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie lange die alte Wohnung versichert bleibt und welche Schäden während der Übergangszeit an beiden Adressen gedeckt sind.
- Transport und Lagerung prüfen: Klären Sie gesondert, ob Schäden beim Transport und während einer Zwischenlagerung versichert sind. Prüfen Sie auch den Schutz gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung.
- Hausrat dokumentieren: Fotografieren Sie wertvolle Gegenstände vor dem Umzug. Fotografieren Sie Schäden sofort und bewahren Sie Kaufbelege auf, soweit sie vorhanden sind.
- Schäden der Spedition fristgerecht melden: Melden Sie äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung. Für äußerlich nicht erkennbare Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen.
- Versicherungsschein kontrollieren: Prüfen Sie nach dem Umzug den aktualisierten Versicherungsschein. Adresse, Wohnfläche, Versicherungssumme, Beitrag und Zusatzbausteine müssen zur neuen Wohnsituation passen.
Versicherungsschutz beim Umzug
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft die Hausratversicherung grundsätzlich für die neue Wohnung weiter. Entscheidend sind jedoch die Bedingungen Ihres Vertrags, vor allem für Übergangsfristen, Zusatzschutz und Schäden während des Transports.
Zieht der Vertrag automatisch mit?
Der Vertrag gilt grundsätzlich auch für die neue Wohnung. Informieren Sie den Versicherer spätestens zum Umzugsbeginn über die neue Adresse und Änderungen wie die Wohnfläche oder den Hausratwert.
Sind beide Wohnungen versichert?
Während des Umzugs besteht häufig für eine begrenzte Zeit Schutz in der alten und in der neuen Wohnung. Wann dieser Schutz beginnt und wie lange er gilt, steht in Ihrem Vertrag. Zwei Monate sind verbreitet, aber nicht einheitlich geregelt.
Zahlt die Versicherung bei Transportschäden?
Transportschäden sind nicht automatisch über die Hausratversicherung versichert. Fällt ein Möbelstück beim Tragen herunter, hängt der Schutz davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Versicherung greift.
Hat ein Umzugsunternehmen den Schaden verursacht, müssen Sie Fristen einhalten: Sichtbare Schäden melden Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung, zunächst nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen.
Kann ich wegen des Umzugs kündigen?
Ein Umzug allein begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Ein Kündigungsrecht kann sich aber aus Ihrem Vertrag ergeben, etwa wenn sich Beitrag oder Selbstbeteiligung wegen des neuen Wohnorts erhöhen.
Ist Hausrat im Lager versichert?
Verlassen Sie sich bei eingelagertem Hausrat nicht auf automatischen Vollschutz. Klären Sie vor der Einlagerung, ob die Lageradresse versichert ist, wie lange der Schutz gilt, welche Schäden gedeckt sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten.
Kernaussagen
- Melden Sie den Umzug frühzeitig: Spätestens zum Umzugsbeginn teilen Sie dem Versicherer die neue Adresse, die Wohnfläche und den Zeitpunkt des ersten dauerhaften Transports mit. Lassen Sie sich den Schutz für beide Wohnungen schriftlich bestätigen.
- Prüfen Sie die Übergangsfrist: Zwei Monate sind verbreitet, gelten aber nicht für jeden Vertrag. Entscheidend ist die Frist in Ihren Versicherungsbedingungen.
- Trennen Sie Wohnungsschutz und Transportschutz: Schutz an beiden Adressen bedeutet nicht, dass ein beim Tragen oder Transport beschädigter Gegenstand automatisch versichert ist.
- Passen Sie die Versicherungssumme an: Prüfen Sie, ob Wohnfläche und Hausratwert noch stimmen und ob Zusatzschutz für die neue Adresse weiter gilt.
- Kündigen Sie nicht allein wegen des Umzugs: Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn Ihr Vertrag oder die gesetzlichen Voraussetzungen es vorsehen. Beim Zusammenziehen sollten Sie die Verträge mit beiden Versicherern abstimmen.
FAQ
Zieht meine Hausratversicherung automatisch mit?
Bei einem gewöhnlichen Umzug innerhalb Deutschlands wird der bestehende Vertrag grundsätzlich für die neue Wohnung fortgeführt. Melden Sie dem Versicherer trotzdem die neue Adresse und prüfen Sie Wohnfläche, Hausratwert und Zusatzschutz.
Wie lange sind alte und neue Wohnung gleichzeitig versichert?
Das richtet sich nach Ihrem Vertrag. Zwei Monate sind verbreitet, einzelne Verträge sehen längere Fristen vor. Fragen Sie nach, wann der Übergangsschutz beginnt und wann er an der alten Adresse endet.
Wann sollte ich den Umzug melden?
Informieren Sie den Versicherer möglichst vor dem ersten dauerhaften Transport von Hausrat in die neue Wohnung, spätestens zu diesem Zeitpunkt. Nennen Sie beide Adressen, das Umzugsdatum und die neue Wohnfläche.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?
Ein Schaden beim Tragen oder Transport ist nicht allein deshalb versichert, weil er während des Umzugs passiert. Entscheidend ist, ob eine versicherte Gefahr vorliegt. Bei Schäden durch eine Spedition oder private Helfer müssen Sie außerdem deren Haftung und Versicherungen prüfen.
Was gilt, wenn die Spedition Möbel beschädigt?
Die Haftung des Umzugsunternehmens ist grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter des benötigten Laderaums begrenzt. Das ist eine Höchstgrenze, keine garantierte Auszahlung. Melden Sie sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung und zunächst nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen.
Ist mein Hausrat in einem Lagerraum automatisch versichert?
Nein. Ob ausgelagerte Sachen geschützt sind, hängt von den Vertragsbedingungen, der Lagerdauer, den versicherten Gefahren und möglichen Entschädigungsgrenzen ab. Lassen Sie sich den Schutz für die konkrete Lageradresse schriftlich bestätigen.
Kann ich wegen des Umzugs sofort kündigen?
Der Umzug allein begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Ein Kündigungsrecht kann sich aus einer Vertragsklausel ergeben, etwa bei einer umzugbedingten Erhöhung von Beitrag oder Selbstbeteiligung.
Was gilt, wenn wir zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung haben?
Informieren Sie beide Versicherer und klären Sie, welcher Vertrag den gemeinsamen Haushalt absichert. Eine doppelte Auszahlung ist ausgeschlossen. Wurde der spätere Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung abgeschlossen, kann § 79 VVG unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht geben.



