Ob Laptop, Monitor oder Drucker im Homeoffice versichert sind, hängt von Ihrem Vertrag ab. Die Hausratversicherung deckt Geräte des Arbeitgebers nur, wenn sie zum versicherten Haushalt gehören und durch eine Gefahr beschädigt wurden, die Ihr Vertrag abdeckt. Ein Sturz vom Tisch oder verschütteter Kaffee ist daher nicht automatisch versichert.
Prüfen Sie, wem das Gerät gehört, wo es steht und wodurch es beschädigt wurde. Wenn Sie ein Gerät Ihres Arbeitgebers beschädigen und dafür haften, kann Ihre private Haftpflichtversicherung greifen.
Welche Homeoffice-Geräte zum Hausrat zählen
Hausratversicherungen schützen bewegliche Gegenstände in der versicherten Wohnung gegen bestimmte Schäden. Meist sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert. Welche Gefahren konkret gelten, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Auch ein Laptop, den Ihr Arbeitgeber Ihnen überlässt, kann versichert sein, obwohl er dem Arbeitgeber gehört. Manche Bedingungen schließen fremdes Eigentum ein. Andere begrenzen diesen Schutz oder behandeln berufliche Arbeitsgeräte gesondert. Ein selbst gekaufter Computer, den Sie ausschließlich beruflich nutzen, kann ebenfalls unter eine besondere Regel für Arbeitsgeräte fallen. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung kommt es auf den Wortlaut des Vertrags an.
Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geben eine Orientierung, sind aber unverbindlich. Versicherer können davon abweichende Bedingungen verwenden. Entscheidend sind deshalb Ihr Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen, nicht eine allgemeine Aussage zu „Firmenlaptops“ oder „Homeoffice“.

Welche Schäden die Hausratversicherung abdeckt
Die Hausratversicherung ist keine pauschale Elektronikversicherung. Sie zahlt nur, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist und keine Ausschlussregel greift. Ein Laptop, der bei einem Brand beschädigt wird, ist daher anders zu beurteilen als ein Gerät, das herunterfällt oder durch eine Flüssigkeit beschädigt wird. Dafür brauchen Sie zusätzlichen Schutz. Manche Tarife bieten ihn an.
Auch Diebstahl ist an Bedingungen geknüpft. Einbruchdiebstahl setzt bestimmte Umstände voraus, die der Vertrag beschreibt. Wenn ein Gerät einfach verloren geht, ist das damit nicht automatisch versichert. Auch Diebstahl außerhalb der Wohnung ist nicht immer abgedeckt. Prüfen Sie bei Schäden unterwegs zusätzlich, ob die Außenversicherung gilt und welche Gefahren sie umfasst.
Prüfen Sie auch, ob Ihr Tarif Schäden durch bestimmte Naturereignisse zusätzlich abdeckt. Solche Schäden heißen Elementargefahren. Der zusätzliche Schutz gilt nur für die Naturereignisse, die Sie vereinbart haben. Sie ersetzen keine Elektronikversicherung gegen Sturz, Flüssigkeit oder andere versehentliche Beschädigungen.
Gespeicherte Dateien und Programme sind vom Schutz für das Gerät zu unterscheiden. Der Vertrag kann Daten und Software vom Schutz ausschließen. Eine Wiederherstellung ist manchmal nur versichert, wenn Sie diese Leistung zusätzlich vereinbart haben. Sichern Sie berufliche Daten daher unabhängig vom Versicherungsschutz regelmäßig.
Wann der Arbeitsort mitversichert ist
Die Hausratversicherung gilt grundsätzlich für die im Vertrag bezeichnete Wohnung. Versicherer können ein Zimmer, das Sie nur beruflich nutzen, je nach Vertrag anders behandeln als die übrigen Wohnräume. Besonders wichtig ist, ob das Arbeitszimmer nur von der Wohnung aus erreichbar ist oder einen eigenen Zugang hat.
Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob ein Laptop als Sache mitversichert ist. Klären Sie auch, ob der Raum, in dem er steht, zum versicherten Ort gehört. Das gilt ebenso für ein Arbeitszimmer in einem Nebengebäude oder an einer anderen Adresse.
Für vorübergehend außerhalb der Wohnung befindlichen Hausrat kann die Außenversicherung gelten. Ihre zeitliche Dauer und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich nach Tarif. Die Außenversicherung deckt aber nicht automatisch alle Schäden im Zug, Café oder Coworking-Space. Lesen Sie nach, welche Schäden unterwegs versichert sind und welche Voraussetzungen etwa bei Einbruchdiebstahl gelten.
Wie viel die Hausratversicherung zahlt
Auch bei ausreichender Versicherungssumme ersetzt der Versicherer ein Gerät nicht zwingend vollständig. Der Vertrag kann besondere Entschädigungsgrenzen für bestimmte Sachen vorsehen. Auch Selbstbeteiligungen und der vereinbarte Versicherungswert beeinflussen die Zahlung.
Wenn die Versicherungssumme unter dem Gesamtwert Ihres Hausrats liegt, ist er unterversichert. Nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer die Zahlung dann anteilig kürzen, sofern Ihr Vertrag nichts anderes regelt. Eine hohe Versicherungssumme allein reicht deshalb nicht für eine vollständige Erstattung eines teuren Arbeitsgeräts. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung den gesamten Hausrat und fragen Sie nach, ob für Arbeitsgeräte oder fremdes Eigentum besondere Grenzen gelten.

Hausrat und Haftpflicht trennen
Die Hausratversicherung betrifft Schäden am versicherten Gegenstand durch vereinbarte Gefahren. Die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn jemand Ansprüche gegen Sie erhebt, weil Sie fremdes Eigentum beschädigt haben. Sie ersetzt also nicht die Hausratversicherung für Ihr eigenes Gerät.
Bei einem Firmenlaptop sollten Sie zusätzlich prüfen, ob Ihre Privathaftpflicht Schäden an Sachen des Arbeitgebers einschließt. Solche Leistungen sind nicht automatisch in jedem Tarif enthalten. Ob Sie für einen Schaden überhaupt haften, hängt vom Einzelfall ab. Nach § 619a Bürgerliches Gesetzbuch muss der Arbeitgeber grundsätzlich nachweisen, dass die beschäftigte Person eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Was das Versicherungsvertragsgesetz regelt
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält Regeln zum Verhalten nach einem Schaden. § 30 verpflichtet Versicherungsnehmer, den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Nach § 82 müssen Sie alles Zumutbare tun, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen. Bewahren Sie beschädigte Geräte und Belege möglichst auf, dokumentieren Sie den Schaden und informieren Sie bei Firmeneigentum auch Ihren Arbeitgeber.
§ 81 regelt Folgen, wenn jemand den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Zahlung kürzen, je nachdem, wie schwer das Verschulden ist. Die konkreten Folgen hängen vom Schaden und den Umständen ab.
§ 40 regelt, wann Sie kündigen können, wenn der Beitrag steigt, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend wächst. § 92 regelt Kündigungsmöglichkeiten nach einem Versicherungsfall. Diese Vorschriften entscheiden nicht darüber, ob ein Arbeitsgerät bei einem bestimmten Schaden versichert ist. Dafür bleiben die vereinbarten Gefahren, Bedingungen und Ausschlüsse maßgeblich.
Vertragsschutz für Arbeitsgeräte prüfen
Prüfen Sie Ihren Vertrag mit diesen Fragen:
- Gehört das Gerät Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber?
- Nutzen Sie es ausschließlich beruflich oder auch privat?
- Gehört der Arbeitsraum zum versicherten Ort?
- Welche konkrete Schadenursache ist versichert?
- Gelten Grenzen, Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse für Arbeitsgeräte und fremdes Eigentum?
- Besteht unterwegs Schutz, und welche Diebstahlbedingungen gelten?
- Deckt Ihre Privathaftpflicht Schäden an Sachen des Arbeitgebers ab?
Wenn die Bedingungen unklar sind, fragen Sie den Versicherer schriftlich nach dem konkreten Gerät, seinem Standort und der typischen Nutzung. So erkennen Sie, ob die Antwort wirklich für Ihren Vertrag gilt.



