Listen Sie Ihren Hausrat Zimmer für Zimmer auf. Notieren Sie die Gegenstände, ihren ungefähren Ersatzwert und passende Belege. So behalten Sie den Gesamtwert im Blick und können nach einem Schaden leichter nachweisen, was Ihnen gehört.
Die Liste bestimmt weder den Versicherungsschutz noch die Entschädigung. Dafür gelten Ihr Vertrag, die vereinbarte Versicherungssumme sowie die versicherten Gefahren und Grenzen.
Gehen Sie Raum für Raum vor
Beginnen Sie in einem Zimmer und gehen Sie dann Raum für Raum weiter. Erfassen Sie Möbel und Geräte. Nehmen Sie außerdem Kleidung, Geschirr, Bettwäsche und Bücher sowie Sport- und Hobbyausrüstung auf. Denken Sie an Keller, Dachboden und Garage. Ob dort gelagerte Sachen mitversichert sind, hängt vom Vertrag und vom versicherten Ort ab.
Für den Anfang reicht eine einfache Tabelle:
| Angabe | Was Sie festhalten |
|---|---|
| Raum oder Lagerort | Zum Beispiel Wohnzimmer, Keller oder Garage |
| Gegenstand und Anzahl | Einzelstück oder passende Gruppe, etwa mehrere Stühle |
| Beschreibung | Marke, Modell oder besondere Merkmale, wenn sie wichtig sind |
| Ersatzwert | Kosten für einen vergleichbaren Gegenstand in neuem Zustand |
| Nachweis | Beleg, Foto, Video oder Reparaturrechnung |
| Hinweis | Zum Beispiel Geschenk, Erbstück oder möglicher Sonderlimit-Fall |
Bei Alltagsgegenständen genügt oft eine sinnvolle Gruppierung. Teure oder leicht verwechselbare Dinge sollten Sie einzeln aufnehmen. Notieren Sie etwa bei einem hochwertigen Fahrrad Marke, Modell und erkennbare Besonderheiten. Fotografieren Sie Räume so, dass Einrichtung und Gegenstände erkennbar sind. Für wertvolle Stücke sind zusätzliche Nahaufnahmen hilfreich.

Schätzen Sie den Ersatzwert
Für die Versicherungssumme zählt grundsätzlich der Preis, den es kostet, einen gleichartigen Gegenstand neu zu beschaffen. Der heutige Gebrauchtmarktwert ist dafür nicht automatisch entscheidend. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die VHB 2022, bezeichnen diesen Neuwert als Versicherungswert. Die Bedingungen sind unverbindliche Vorlagen und gelten nicht automatisch für Ihren Vertrag.
Bei älteren, nicht mehr erhältlichen oder ungewöhnlichen Gegenständen ist es schwieriger, einen vergleichbaren Ersatz zu finden. Notieren Sie in solchen Fällen, wie Sie den Wert eingeschätzt haben, und bewahren Sie vorhandene Kauf- oder Reparaturbelege auf. Der ursprüngliche Kaufpreis gibt einen Anhaltspunkt. Er garantiert aber nicht, dass dieser Betrag im Schadenfall ausgezahlt wird. Das gilt auch für Geschenke und Erbstücke.
Sie können den Gesamtwert anhand der Einzelpositionen berechnen oder die Wohnfläche als vereinfachte Orientierung nutzen. Die Verbraucherzentrale nennt 650 Euro je Quadratmeter als häufig verwendeten Richtwert. Der Wert dient der Orientierung; gesetzliche Mindestbeträge legt er nicht fest, und die Vorgaben der Versicherer sind nicht einheitlich. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Unterversicherungsverzichtsklausel enthält. Diese Klausel verhindert unter bestimmten Bedingungen eine Kürzung wegen Unterversicherung. Prüfen Sie, welche Bedingungen dafür gelten. Bei Unterversicherung kann die Entschädigung im Verhältnis zur vereinbarten Versicherungssumme und zum tatsächlichen Versicherungswert gekürzt werden. Die konkrete Berechnung hängt von Vertrag und Schadenfall ab.
Belege und Fotos sicher aufbewahren
Fotografieren oder filmen Sie die Räume und führen Sie dazu eine Liste. Kaufbelege helfen besonders bei neuen und teuren Anschaffungen. Fehlt ein Beleg, geben auch Fotos, Zeugenaussagen oder Reparaturrechnungen Hinweise darauf, was Ihnen gehört und in welchem Zustand es war. Ein einzelner Nachweis beweist jedoch nicht automatisch den Wert, den Versicherungsschutz oder die Ursache eines Schadens.
Speichern Sie die Unterlagen so, dass Sie auch nach einem Brand oder Einbruch darauf zugreifen können. Bewahren Sie deshalb eine digitale Kopie außerhalb der Wohnung auf. Ergänzen Sie die Liste nach größeren Anschaffungen und prüfen Sie sie gelegentlich. So bleiben verkaufte oder entsorgte Gegenstände nicht dauerhaft darin stehen.
Wertsachen gesondert erfassen
Wertvolle Gegenstände sollten Sie einzeln dokumentieren. Dazu zählen etwa Schmuck, Kunst, Sammlungen und andere Sachen, für die der Vertrag besondere Entschädigungsgrenzen oder Aufbewahrungsbedingungen vorsieht. Die Verbraucherzentrale beschreibt eine häufige Obergrenze für Wertsachen von 20 Prozent der Versicherungssumme. Das ist keine allgemeingültige Grenze: Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Tarifs.
Halten Sie bei solchen Gegenständen auch den Aufbewahrungsort fest, soweit das für eine Vertragsbedingung relevant ist. Prüfen Sie, ob für bestimmte Wertsachen besondere Sicherungen verlangt werden und ob sie am angegebenen Ort versichert sind. Eine ausführliche Dokumentation hebt solche Grenzen nicht auf.

Versicherungsschutz und Pflichten prüfen
Die Inventarliste und der Versicherungsschutz beantworten unterschiedliche Fragen. Die Liste hält fest, was vorhanden ist und welchen Ersatzwert Sie ansetzen. Der Vertrag bestimmt, welche Sachen am versicherten Ort gegen welche Gefahren versichert sind, welche Entschädigungsgrenzen gelten und welche Pflichten Sie erfüllen müssen. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung sind beispielsweise nicht automatisch in jedem Hausratvertrag eingeschlossen; dafür kann ein zusätzlicher Elementarschutz nötig sein.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt keine bestimmte Zimmerliste vor. Es regelt unter anderem die Folgen einer Unterversicherung (§ 75) und verpflichtet Sie nach § 30, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. Nach § 82 müssen Sie einen Schaden abwenden oder mindern; § 81 regelt die Folgen, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. § 40 betrifft die Kündigung nach einer Beitragserhöhung, § 92 die Kündigung nach einem Versicherungsfall. Diese Vorschriften ersetzen nicht die Prüfung Ihres Vertrags.
Nach einem Schaden kann der Versicherer eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Sachen verlangen. Eine vorab erstellte Dokumentation erleichtert diese Liste, erfüllt aber nicht automatisch alle Pflichten im Schadenfall. Melden Sie den Schaden nach den Vorgaben Ihres Vertrags. Bewahren Sie beschädigte Sachen und vorhandene Nachweise möglichst auf, bis der Versicherer mit Ihnen das weitere Vorgehen abgestimmt hat.



