Nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden kann der Versicherer die Zahlung kürzen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das bedeutet: Sie haben eine naheliegende Vorsichtsmaßnahme besonders schwer missachtet. Ob der Versicherer kürzen darf, hängt davon ab, was passiert ist, was im Vertrag steht und welche gesetzliche Regel gilt.

Der Versicherer kann nur kürzen, wenn Ihr Vertrag den Schaden grundsätzlich abdeckt. Prüfen Sie zuerst, ob die beschädigten oder gestohlenen Sachen, der Ort und die Ursache des Schadens versichert sind.

Wann grobe Fahrlässigkeit zählt

Nach § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf der Versicherer seine Zahlung teilweise kürzen, wenn Sie den versicherten Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Wie stark er kürzt, muss zur Schwere Ihres Verschuldens passen. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Prozentsatz.

Eine leichte Unachtsamkeit reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist, wie weit Ihr Verhalten von dem abwich, was in der konkreten Situation an Vorsicht nahelag. Bei einem Brand können zum Beispiel die Umstände beim Kochen eine Rolle spielen. Bei einem Einbruch kommt es auch darauf an, wie leicht Einbrecher durch ein offenes Fenster hineingelangen konnten und wie lange niemand in der Wohnung war.

Vorsätzlich verursachte Schäden behandelt das Gesetz anders: Bei Vorsatz muss der Versicherer nach § 81 Absatz 1 VVG nicht leisten. Diese Regel ist von der anteiligen Kürzung bei grober Fahrlässigkeit zu unterscheiden.

Schmuck und eine Armbanduhr für eine Inventaraufnahme. (KI-Symbolbild)
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Drei Rechtsgrundlagen für eine Kürzung

Wenn der Versicherer von „grober Fahrlässigkeit“ spricht, kann er damit verschiedene Dinge meinen. Die Rechtsfolgen hängen davon ab, was Ihnen genau vorgeworfen wird.

Vorwurf des Versicherers Maßgebliche Regel Worauf es ankommt
Sie haben den versicherten Schaden grob fahrlässig verursacht. § 81 VVG War Ihr Verhalten die Ursache des Schadens, und wie schwer wiegt Ihr Verschulden?
Sie haben eine vertragliche Pflicht verletzt, etwa eine vereinbarte Sicherheitsvorgabe. § 28 VVG Welche Pflicht steht im Vertrag, und hatte ihre Verletzung Einfluss auf den Schaden oder dessen Prüfung?
Sie haben nach Eintritt des Schadens nichts Zumutbares getan, um weitere Schäden zu verhindern. § 82 VVG Welche Maßnahmen waren möglich, und hat das Versäumnis den Schaden vergrößert?

Verletzt eine versicherte Person eine Pflicht aus dem Vertrag grob fahrlässig, darf der Versicherer nach § 28 VVG ebenfalls einen Teil der Zahlung kürzen. Die versicherte Person muss dann beweisen, dass sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat. Hat die Pflichtverletzung weder dazu geführt, dass der Schaden eintrat, noch beeinflusst, wie der Versicherer den Schaden feststellte oder die Zahlung berechnete, muss der Versicherer grundsätzlich zahlen. Bei bestimmten Pflichten, nach einem Schaden Auskunft zu geben und bei der Klärung zu helfen, muss der Versicherer außerdem gesondert in Textform auf die möglichen Folgen hinweisen. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die versicherte Person absichtlich täuscht.

§ 82 VVG regelt, was Sie nach einem Schaden tun müssen. Stellen Sie zum Beispiel nach einem Rohrbruch das Wasser nicht ab, obwohl Sie den Hahn erreichen können, kann dadurch weiterer Schaden entstehen. Entscheidend ist, welche Maßnahmen Sie ergreifen konnten und ob Ihr Versäumnis den zusätzlichen Schaden verursacht hat.

Was der Vertrag tatsächlich versichert

Eine Hausratversicherung ersetzt nicht jeden Verlust im Haushalt. Versichert sind die Gegenstände und Schadenursachen, die im Vertrag stehen. Zum Hausrat gehören meist bewegliche Gegenstände in der Wohnung. Welche Gegenstände und Orte geschützt sind und welche Schäden die Versicherung abdeckt, steht in den vereinbarten Bedingungen und Ergänzungen.

Prüfen Sie besonders, ob Ihr Vertrag die Ursache des konkreten Schadens abdeckt. Ein Einbruchdiebstahl, bei dem jemand gewaltsam eindringt, ist anders zu beurteilen als ein einfacher Diebstahl. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel sind versichert, wenn der Vertrag sie einschließt und die Ursache den Vertragsbedingungen entspricht. Zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmungen sind häufig nur versichert, wenn Sie sie gesondert vereinbart haben.

Auch Entschädigungsgrenzen spielen eine Rolle. Für bestimmte Sachen oder Schadenorte können besondere Höchstbeträge gelten. Eine Klausel, die eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit ausschließt, erweitert nicht automatisch den versicherten Personenkreis, den Schutz auf weitere Gefahren oder solche Höchstbeträge.

Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind unverbindliche Vorschläge. Die VHB 2022 im Versicherungssummenmodell, Fassung November 2023, zeigen, wie ein Vertrag gestaltet sein kann. Sie garantieren keinen Versicherungsschutz. Entscheidend sind Ihre eigenen Versicherungsbedingungen, Ihr Versicherungsschein und die vereinbarten Ergänzungen.

Das gekippte Fenster beim Einbruch

Ein gekipptes Fenster führt nicht in jedem Fall zur gleichen Entscheidung. Relevant sind unter anderem die Erreichbarkeit des Fensters, die Dauer der Abwesenheit und die Frage, ob jemand das Fenster absichtlich offengelassen oder es versehentlich übersehen hat.

Ein Bericht über Gerichtsentscheidungen schildert den Fall einer Familie, die siebeneinhalb Stunden abwesend war. Das Gericht hielt grobe Fahrlässigkeit für möglich. Der Versicherer konnte aber nicht beweisen, wann der Einbruch stattgefunden hatte. Diese Unklarheit wirkte sich zugunsten der versicherten Person aus. Andere Gerichte bewerteten gekippte Fenster anders, zum Beispiel weil Einbrecher sie nur schwer erreichen konnten oder weil jemand sie versehentlich offengelassen hatte. Der Bericht führt auch eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an.

Die Fälle begründen keine allgemeine Zeitgrenze und keine feste Regel für gekippte Fenster. Wenn Sie eine Kürzung erhalten, sollte der Versicherer den konkreten Vorwurf, die Beweise und die maßgebliche Vertragsklausel benennen.

Geordnete Unterlagen und Belege auf einem Tisch. (KI-Symbolbild)
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Wie hoch eine Kürzung ausfallen kann

Das VVG enthält keine Tabelle mit Kürzungssätzen. Der Anteil richtet sich nach der Schwere des Verschuldens im Einzelfall.

Grobe Fahrlässigkeit führt nach der Rechtsprechung nicht automatisch dazu, dass der Versicherer gar nichts zahlt. In Ausnahmefällen, wenn das Verhalten fast vorsätzlich war, kann der Versicherer die Zahlung sehr stark kürzen. Aus einem einzelnen Urteil lässt sich aber nicht ableiten, welcher Anteil bei einem anderen Schaden angemessen ist.

Wenn der Versicherer kürzen will, verlangen Sie eine nachvollziehbare Begründung. Sie sollte erkennen lassen, welche Handlung als grob fahrlässig gilt, wie diese Handlung den Schaden verursacht oder vergrößert hat und wie der Versicherer die Höhe der Kürzung bemisst.

Ihre Pflichten nach einem Hausratschaden

Melden Sie den Schaden sofort. Nach § 30 VVG müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer den Schaden melden, sobald sie davon erfahren. Bewahren Sie außerdem Belege, Fotos, Listen beschädigter Gegenstände und den Schriftverkehr auf. Geben Sie nur Auskünfte, die Sie nach bestem Wissen erteilen können. Berichtigen Sie Fehler, sobald Sie sie bemerken.

Nach § 82 VVG müssen Sie alles Zumutbare tun, um weiteren Schaden zu verhindern oder zu begrenzen. Bei einem Wasserschaden sollten Sie zum Beispiel, wenn es gefahrlos möglich ist, das Wasser abstellen und beschädigte Sachen sichern. Befolgen Sie angemessene Anweisungen des Versicherers. Können Sie nicht rechtzeitig nachfragen, handeln Sie nach den Umständen und halten Sie fest, was Sie getan haben.

Prüfen Sie eine Kürzung wegen Unterversicherung gesondert. Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats. Nach § 75 VVG kann sich die Zahlung dann nach dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert richten, sofern Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Das hat nichts mit grober Fahrlässigkeit zu tun.

Die §§ 40 und 92 VVG regeln andere Fragen. § 40 gibt ein Kündigungsrecht, wenn die Prämie steigt, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert. § 92 regelt die Kündigung nach einem Versicherungsfall. Keine der beiden Vorschriften entscheidet für sich genommen, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag oder wie hoch die Kürzung ausfällt.

So prüfen Sie eine Kürzung

Gehen Sie bei einer Ablehnung oder Kürzung systematisch vor:

  1. Verlangen Sie die genaue Begründung. Fragen Sie, ob der Versicherer sich auf § 81, § 28 oder § 82 VVG stützt und welche konkrete Handlung er beanstandet.
  2. Prüfen Sie den Versicherungsschutz. Vergleichen Sie die Schadenursache, den Schadenort und die betroffenen Sachen mit Ihrem Vertrag. Achten Sie auf vereinbarte Zusatzbausteine und Entschädigungsgrenzen.
  3. Sichern Sie die Belege. Bewahren Sie Fotos, Rechnungen, Reparaturunterlagen und Nachrichten auf. Notieren Sie den Ablauf und mögliche Zeuginnen oder Zeugen.
  4. Lassen Sie die Kürzung begründen. Bitten Sie den Versicherer, den Zusammenhang zwischen Ihrem Verhalten und dem Schaden sowie die Berechnung des Kürzungsanteils darzulegen.

Eine Klausel, nach der der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit auf eine Kürzung verzichtet, kann Ihren Schutz erweitern. Lesen Sie genau, für welche Fälle sie gilt. Sie umfasst nicht automatisch jede Verletzung von Vertragspflichten, jede Pflicht nach einem Schaden oder jeden anderen Einwand des Versicherers.