Nach einem Wohnungsbrand können Rauch, Ruß und Löschwasser Möbel, Kleidung und Elektrogeräte beschädigen, auch wenn die Flammen sie nicht erreicht haben. Für solche beweglichen Gegenstände ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Ob sie den Schaden bezahlt, hängt von seiner Ursache und Ihrem Vertrag ab.
Ein versicherter Brand deckt häufig auch Rauch- und Rußschäden ab. Schäden durch Rauch ohne Brand sind nur gedeckt, wenn die Versicherungsbedingungen das vorsehen. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind unverbindliche Vorlagen und gelten nicht automatisch für Ihren Vertrag.
Was zur Hausratversicherung gehört
Zur Hausratversicherung gehören bewegliche Sachen in der Wohnung, etwa Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte. Schäden an Wänden, Decken oder fest eingebauten Bestandteilen betreffen in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Bei einem Brand können deshalb beide Versicherungen zuständig sein: Die Hausratversicherung für verrußte Möbel, die Gebäudeversicherung für beschädigte Wände.
Entscheidend ist, was genau beschädigt wurde und welche Versicherung die betreffende Sache nach ihrem Vertrag abdeckt. Melden Sie Schäden an Hausrat und Gebäude daher den jeweils zuständigen Versicherern. Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie auch die Vermieterin oder den Vermieter.

Rauch nach einem versicherten Brand
Wenn ein versichertes Feuer Rauch, Ruß oder Schäden durch Löschwasser verursacht, kann die Versicherung auch diese Schäden abdecken. Ein Beispiel: Ein Fernseher gerät in Brand. Rauch setzt sich auf Möbeln und Kleidung ab, während Löschwasser weitere Gegenstände beschädigt. Die Hausratversicherung kann dann neben dem direkten Brandschaden auch diese Folgen abdecken.
Die GDV-Musterbedingungen 2022 führen Rauch- und Rußschäden als Folge bestimmter versicherter Ereignisse auf. Dort setzt „Brand“ ein Feuer voraus, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ihr Vertrag kann diese Begriffe anders definieren. Prüfen Sie deshalb, welche Gefahren versichert sind und welche Bedingungen für die Leistung gelten.
Rauchschäden ohne Brand
Bei Rauchschäden ohne Brand kommt es auf Ihren Vertrag an. Die GDV-Musterbedingungen 2022 enthalten eine gesonderte Regelung für bestimmte Fälle: Rauch oder Ruß muss plötzlich und unbeabsichtigt auf dem versicherten Grundstück aus einer Anlage austreten, etwa aus einer Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage. Auch ähnliche Anlagen sind erfasst. Allmähliche Einwirkungen, etwa sogenanntes Fogging, sind nach diesem Muster ausgeschlossen. Die Vorlage legt auch keine einheitliche Höchstgrenze für die Entschädigung fest.
Das Landgericht Chemnitz wies 2022 eine Klage zu einem Rauchschaden ab, der beim Erhitzen eines Topfes mit Öl auf einem Ceranfeld entstanden war. Nach den Bedingungen des betroffenen Vertrags lag kein versicherter Brand vor; eine gesonderte Deckung für Rauchschäden ohne Brand enthielt dieser Vertrag nicht. Das Urteil betrifft eine bestimmte ältere Vertragsfassung und einen konkreten Schaden. Es begründet keine allgemeine Regel für alle Hausratversicherungen.
Welche Kosten die Hausratversicherung übernimmt
Die GDV-Musterbedingungen sehen für versicherte Sachen grundsätzlich den Betrag vor, der nötig ist, um gleichartige Sachen in neuwertigem Zustand zu beschaffen. Bei beschädigten Gegenständen können notwendige Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung eine Rolle spielen. Wie viel der Versicherer zahlt, hängt von Ihrem Vertrag, der Versicherungssumme und den vereinbarten Entschädigungsgrenzen ab.
Auch zusätzliche Kosten übernimmt der Versicherer nur unter bestimmten Bedingungen. Die Musterbedingungen nennen unter anderem das Aufräumen und Entsorgen beschädigter versicherter Sachen sowie bestimmte Kosten für Schutz, Transport oder Lagerung. Daraus folgt nicht, dass jede Rechnung für Reinigung, Geruchsbeseitigung oder Sanierung automatisch übernommen wird. Klären Sie mit dem Versicherer, welche Arbeiten er anerkennt und ob Sie vor der Beauftragung eine Freigabe brauchen.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Hausrats, kann eine Unterversicherung vorliegen. Nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann sich die Entschädigung dann im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert verringern. Manche Verträge enthalten einen Verzicht auf diese Kürzung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfen Sie dafür die konkrete Vertragsklausel.

Welche VVG-Regeln nach einem Schaden gelten
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt neben dem Versicherungsschutz auch Ihre Pflichten und Rechte nach einem Schaden. § 30 verpflichtet Sie, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden, sobald Sie davon erfahren. Nach § 82 müssen Sie nach Möglichkeit verhindern, dass der Schaden entsteht oder größer wird. Außerdem müssen Sie zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen. Wenn Sie den Schaden vorsätzlich vergrößern oder eine solche Pflicht grob fahrlässig verletzen, kann das die Leistung nach den gesetzlichen Regeln mindern oder ausschließen.
§ 81 betrifft Schäden, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei Vorsatz entfällt die Leistung; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer sie entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen. § 92 gibt beiden Seiten nach einem Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht. § 40 betrifft dagegen eine Kündigung nach einer Beitragserhöhung. Diese Vorschriften bestimmen nicht, ob Rauchschäden im Einzelfall versichert sind. Dafür bleiben die versicherten Gefahren und die Bedingungen Ihres Vertrags ausschlaggebend.
Was Sie nach dem Brand tun sollten
Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit. Ruß und verbrannte Materialien können reizende oder giftige Stoffe enthalten. Betreten Sie belastete Räume nur, wenn Feuerwehr oder Fachleute das erlauben. Achten Sie darauf, keinen Ruß in saubere Bereiche zu tragen. Schalten Sie Lüftungsanlagen erst wieder ein, wenn Fachleute sie geprüft und bei Bedarf gereinigt haben.
Melden Sie den Schaden unverzüglich der Hausratversicherung und stimmen Sie größere Reinigungs-, Entsorgungs- oder Sanierungsarbeiten vorher mit ihr ab. So vermeiden Sie Streit darüber, ob die Kosten notwendig waren. Wenn es um Gebäudeschäden geht, informieren Sie zusätzlich die Wohngebäudeversicherung und, falls Sie zur Miete wohnen, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Dokumentieren Sie beschädigte Gegenstände und sichtbare Schäden mit Fotos und einer Liste. Bewahren Sie Rechnungen für notwendige Ausgaben auf. Entsorgen Sie beschädigte Sachen möglichst erst, nachdem der Versicherer Gelegenheit zur Prüfung hatte. Wenn eine Entsorgung aus Sicherheitsgründen sofort nötig ist, halten Sie den Zustand vorher fest und bewahren Sie Belege auf.



