Hausratversicherung auswählen & vergleichen

Eine Hausratversicherung schützt sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter vor erheblichen Schäden. Sie umfasst alle beweglichen Gegenstände in einem Haushalt und greift zum Beispiel, wenn ein Feuer das Eigentum beschädigt oder zerstört. Auch bei Einbrüchen, Wasserrohrbrüchen und diversen Naturereignissen wie Sturm erweist sich eine Hausratpolice als wichtig. In allen diesen Fällen kann ein umfangreicher Schaden einen finanziellen GAU bedeuten. Beispiel Brand: Die Betroffenen müssen unter anderem Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine, Fernseher und Computer und Möbel ersetzen, allein diese Produkte können sich auf einen fünfstelligen Betrag summieren. Kleidung, Teppiche und vieles andere kommen hinzu. Den immateriellen Schaden wie verlorengegangene Fotoalben kann niemand ersetzen. Eine Hausratspolice bewahrt aber zuverlässig vor den finanziellen Folgen eines solchen Unglücks.

Hausratsversicherungen ist eigen, dass sie den Neuwert des Beschädigten bezahlen. Diese Regelung ist unverzichtbar, weil sie einen umfangreichen Schutz gewährt. Eine Hausratspolice soll Versicherte in die Lage versetzen, das Funktionsunfähige sofort wieder anzuschaffen. Bei einem großen Schadensfall sollen sie sich eine vollständig neue Existenz aufbauen können. Das geht nur, wenn sie ausreichend Geld zu Verfügung haben, sich das Verlorengegangene neu zu kaufen. Würden die Versicherer den Zeitwert anlegen, müssten sich Versicherte mit einem wesentlich geringeren Betrag begnügen.

Welche Gegenstände werden versichert?

Eine Hausratpolice schützt vor Schäden bei fast allen beweglichen Gegenständen, die sich in einem Gebäude befinden. Die Bandbreite reicht von einem teuren Möbelstück über Wertsachen bis hin zu günstigen Verbrauchsgegenständen. Der Sinn einer Hausratversicherung besteht darin, Versicherte im Schadensfall zumindest weitgehend vor den finanziellen Folgen zu bewahren. Gewisse Ausnahmen wie Kostenbegrenzungen für Wertsachen sollten Interessierte ernst nehmen.

Möbel und Antiquitäten

Sämtliche Möbelstücke sind Bestandteil des Versicherungsschutzes, Kunden erhalten einen vollständigen Ersatz. Das betrifft auch alte, wertvolle Möbelstücke. Eine Ausnahme bilden sonstige Antiquitäten. Bei diesen existiert eine Deckelung, der meist bei 20 % der Versicherungssumme liegt. Als Antiquitäten betrachten die Versicherer alle Gegenstände außer Möbel, die älter als einhundert Jahre sind. Das Spektrum ist groß, es kann sich unter anderem um Geschirr, eine Vase oder eine Uhr handeln. Sollte die Deckungssumme nicht ausreichen, können Kunden bei manchen Versicherungen gegen Mehrkosten einen höheren Betrag wählen. Eine andere Möglichkeit ist es, die komplette Versicherungssumme und damit auch die Obergrenze für Antiquitäten zu erhöhen. Wer viele wertvolle Gegenstände besitzt, kann alternativ eine Spezialversicherung vorziehen. Der Fachbegriff für diese Policen lautet Valorenversicherung, bei denen es meist eine hohe Eigenbeteiligung im Schadensfall gibt. Oftmals wissen Besitzer aus nachvollziehbaren Gründen nicht, was ihre Antiquitäten wert sind. Im Zweifelsfall sollten sie diese schätzen lassen, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Gebrauchsgegenstände

Als Gebrauchsgegenstände bezeichnet man sämtliche Produkte, welche Besitzer dauerhaft gebrauchen. Dazu zählen alle Einrichtungsgegenstände wie Lampen, Elektronik und vieles mehr. Diese versichert eine Hausratpolice, sofern sie nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. Eine Einbauküche oder eine fest installierte sind kein Inventar im eigentlichen Sinne, sondern gehören zur Immobilie. Ausnahmen bestehen unter anderem bei Markisen, hier zahlt ein Versicherer. Auch Artikel wie Kleidungsstücke und Geschirr sind Gebrauchsgegenstände und somit geschützt.

Verbrauchsgegenstände

Verbrauchsgegenstände zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur ein Mal benutzt werden. Das beste Beispiel sind Lebensmittel, auch Kosmetika sind erwähnenswert. Bei einem gravierenden Schadensfall wie einem Feuer kann der Ersatz in diesem Bereich ebenfalls viel Geld kosten, wenngleich meist nicht so viel wie bei den Gebrauchsgegenständen. Da es sich um eher preiswerte Produkte handelt, erfolgt der Ersatz nach Schätzungen. Geschädigte müssen nicht für jeden Gegenstand eine Quittung einreichen, dasselbe gilt für preiswerte Gebrauchsgegenstände. Anders verhält es sich bei kostspieligen Waren aller Kategorien, Quittungen beschleunigen die Regulierung.

Wertgegenstände

Großer Schaden kann es auch in dieser Kategorie geben, die unter anderem Bargeld, Schmuck und Kunst umfasst. Sammlerstücke wie Briefmarken und Münzen stellen ebenfalls Wertgegenstände dar. Es existiert wie bei Antiquitäten eine Deckelung, die mit 20 % der Versicherungssumme deutlich niedriger als bei anderen Gegenständen liegt. Versicherte sollten sich bei einem kostspieligen Besitz vorab informieren. Übertrifft der Wert ihres Eigentums die Kostengrenze deutlich, kann das trotz einer vorhandenen Hausratpolice im Schadensfall einen enormen Verlust verursachen. Die Hausratversicherung würde ihren eigentlichen Zweck nur in Teilen erfüllen.

Kleintiere

Tiere gelten rechtlich als Sachen, deswegen sind sie wie Möbel und anderes mit einer Hausratpolice versichert. Das beschränkt sich aber auf gewöhnliche Kleintiere wie Hunde, Katzen und Kaninchen. Pferde, die im Stall nebenan, fallen nicht unter diese Kategorie. Landwirtschaftliche Nutztiere gehören ebenso nicht dazu. Erkundigen sollten sich Verbraucher vor dem Abschluss eines Tarifs, wenn sie seltene und wertvolle Kleintiere wie besondere Fische oder Vögel besitzen. Wie bei anderen Gegenständigen ziehen die Versicherer bei versicherten Kleintieren den Neuwert heran, sie ersetzen also den Anschaffungspreis. Vor allem bei Hunden ist das oftmals ein bedeutender Betrag: Er kann zwar nicht den Verlust aufwiegen, aber wenigstens entsteht kein finanzieller Schaden.

Gegen welche Schadensursachen schützt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt mehrere Schadensursachen ab, die beiden häufigsten sind Brände und Einbrüche. Insbesondere aufgrund dieser beiden Risiken entscheiden sich viele Verbraucher für eine Police. Bei den Naturereignissen schließt sie nur Schäden durch Sturm und Hagel ein. Diese beiden Gefahren sind vor allem für Eigenheimbesitzer sowie Menschen, die in einer Dachgeschosswohnung leben, von Bedeutung. Schäden treten in der Regel auf, wenn diese Ereignisse das Dach beschädigen und somit den Hausrat beschädigen können. Ein Sturm kann zusätzlich ein Fenster eindrücken und so ein Risiko für das Eigentum werden.

Brandschäden und Folgen einer Explosion

Ein wichtiges Element ist die Versicherung gegen Feuer sowie Explosion unterschiedlicher Art. Beim Feuer spielt es keine Rolle, wo der Brand ausgebrochen ist. Das muss nicht unbedingt in den versicherten Räumlichkeiten sein, das Feuer kann beispielsweise von einem benachbarten Gebäude übergegriffen haben. Explosionen können unter anderem durch einen technischen Defekt ausgelöst werden, zum Beispiel innerhalb der Gasversorgung. Versicherte erhalten sämtliche dadurch entstandenen Schäden ersetzt, oftmals handelt es sich um hohe Schadenssummen. Vor allem die möglichen Schäden durch einen Brand stellen deshalb einen guten Grund dar, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Diebstahl und Vandalismus

Der Schutz gegen Einbruchsdiebstahl gehört zu den häufigen Schadensfällen. Kriminalstatistiken besagen, dass sich die Anzahl an Einbrüchen in vielen deutschen Regionen in den letzten Jahren deutlich erhöht haben. Die Betroffenheit unterscheidet sich zwischen den Gebieten aber deutlich, deswegen variieren auch die Kosten für eine Hausratversicherung. In Städten mit hohen Fallzahlen müssen Versicherte höhere Beiträge stemmen. Der Versicherungsschutz umschließt sämtliche Schäden, die ein Einbrecher anrichtet. Sie ersetzt erstens das Gestohlene. Zweitens kommt die Versicherung für Schäden auf, darunter fällt zum Beispiel meist eine kaputte Wohnungstüre. Die Kosten für ein Ersatzschloss zahlt sie auch, wenn das Schloss noch funktionsfähig ist, aber der Einbrecher einen Schlüssel entwendet hat. Vandalismus liegt vor, wenn ein Eindringling Sachen in der Wohnung zerstört. Das kann in Kombination mit einem Einbruch vorliegen, ein Einbrecher beschädigt auf der Suche nach Wertvollem Gegenstände. Selten brechen Menschen aus dem Grund des bloßen Vandalismus in ein Gebäude ein, aber auch dann übernimmt die Hausratversicherung.

Naturereignisse

Sturm und Hagel bedrohen nicht nur das Gebäude direkt, sondern auch das Innere. Deckt ein Sturm ein Dach ab, kann er auch Gegenstände im Inneren verwüsten. Auch starker Hagel kann das Inventar beschädigen, wenn er zum Beispiel ein Wintergartendach zerstört und anschließend hereinprasselt. Gegen beide Umwelteinflüsse schützen Hausratpolicen. Bei anderen Naturereignissen trifft das nicht zu, vor allem Überschwemmungen sind zu nennen. Versicherte sollten kombiniert eine Hausrat- und Elementarschadenversicherung abschließen.

Leitungswasser

Leitungswasser kann den Boden fluten und dadurch für Schäden sorgen. Die Hausratversicherung bezahlt immer, wenn das Leitungswasser irregulär austritt. Eventuell ist zum Beispiel der Anschluss zu einer Waschmaschine beschädigt oder ein Rohr platzt. Allerdings besteht bei manchen Ereignissen kein Versicherungsschutz. So lehnen Versicherer eine Schadensübernahme bei einem Rückstau in der Kanalisation oder bei aufsteigendem Grundwasser ab. Es muss sich zudem um eigenes Leitungswasser handeln. Liegt die Ursache in einer anderen Wohnung, muss der Verursacher mit seiner privaten Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Sollte ein Wasserschaden aus den Löscharbeiten der Feuerwehr resultieren, übernimmt die Versicherung dagegen die Kosten. So ein Schaden ist unmittelbar mit dem Brand als Ursache verbunden. Gegebenenfalls können Versicherungen einen Schadensfall ablehnen, wenn die Wasserinstallationen nicht ordnungsgemäß angebracht oder über einen zu langen Zeitraum nicht gewartet wurden.

Was nicht versichert ist

Verbraucher sollten sich auch damit beschäftigen, für welche Schadensfälle eine Hausratversicherung nicht bezahlt. So schließt sie Schäden durch Wasser von außerhalb aus, zum Beispiel bei einem Hochwasser. Auch Naturereignisse wie ein Erdbeben sind keine Angelegenheit der Hausratversicherer. Es fragt sich bei einem Versicherungsfall zusätzlich, ob sich der Versicherte der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht. In den meisten Policen ist das ein Ausschlussgrund, außer bei einer besonderen, gegenteiligen Vereinbarung.

Nur bewegliche Gegenstände sind versichert

Eine Hausratversicherung bezieht sich grundsätzlich immer auf bewegliche Gegenstände. Beweglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Sie gilt zum Beispiel nicht für Schäden am Dachstuhl oder an den Wänden. Das Gebäude sowie Gebäudeteile inklusive Festinstallationen sind nicht Versicherungsgegenstand. Das betrifft unter anderem auch Fenster, Parkettböden und Einbauküchen. Sollten Naturereignisse oder anderes direkt an der Immobilie Schäden anrichten, brauchen die Besitzer eine Immobilienversicherung. Nur mit einer Wohngebäude- sowie einer Elementarschadensversicherung decken sie alle Schadensursachen ab. Eigenheimbesitzer können alle Versicherungen für die beweglichen und die unbeweglichen Gegenstände bei einem Versicherer bündeln. Mieter schließen naturgemäß nur eine Hausratversicherung ab, da sie für das Gebäude nicht verantwortlich sind.

Menschen sind nicht versichert

Wichtig ist auch, dass die Hausratversicherer nicht für Personenschäden aufkommen. Insbesondere bei Bränden treten diese oft auf, die Bandbreite reicht von Rauchvergiftungen bis hin zu Todesfällen. Gegen alle diese Risiken können sich Verbraucher ausschließlich mit anderen Policen versichern. Behandlungskosten zahlt zum Beispiel eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, eine Todesfallleistung an Hinterbliebene überweist eine Lebensversicherung.

Tarif richtig auswählen und vergleichen

Bei dem Vergleich der Angebote sind die Kosten ein zentrales Kriterium, Versicherte können viel Geld sparen. Sie sollten sich aber auch um den Leistungsumfang kümmern. Zum einen unterscheiden sich die Versicherer beim Basisschutz. Manche Versicherer bestechen durch Extras, die andere nicht bieten. Zum anderen sollten sich Interessierte mit Zusatzoptionen auseinandersetzen. Diese verteuern die Prämien zwar, können sich im Schadensfall aber als finanziell vorteilhaft erweisen. Ein Beispiel ist die Fahrradversicherung, die Diebstähle außerhalb des Gebäudes versichert. Solche Zusatzoptionen können einen geldwerten Vorteil in drei- oder gar vierstelliger Höhe ausmachen.

Beiträge und Selbstbeteiligung

Die Beiträge für diese Policen differieren erheblich. Das hat mehrere Gründe. Erstens berechnen Versicherer das Risiko nach dem Wohnort. Bestimmte Schadensfälle wie Einbrüche und Stürme gibt es in den einen Regionen wesentlich öfters als woanders. Zweitens spielen die Versicherungssumme sowie die konkreten Leistungen eine wichtige Rolle. Drittens hängt es von der Attraktivität der Versicherer ab. Aufgrund der unterschiedlichen Attraktivität empfiehlt sich dringend ein ausführlicher Versicherungsvergleich. Bestenfalls achten Verbraucher nicht allein auf die Höhe der Prämie, sondern berücksichtigen auch die detaillierten Konditionen. Ein Beispiel: Der eine Versicherer übernimmt liberal notwendige Hotelkosten nach einem Brand, der andere nicht. Selbst wenn der erste Anbieter etwas höhere Beiträge aufruft, kann einiges dafür sprechen, seine Offerte zu bevorzugen. Hierbei sollten Interessierte individuell abwägen. Wer zum Beispiel keinerlei Problem hat, irgendwo privat unterzukommen, kann diesen Punkt gegebenenfalls vernachlässigen.

Selbstbeteiligung

Wie bei anderen Versicherungen ermöglichen die Anbieter, dass Kunden eine Selbstbeteiligung wählen. Bei jedem Versicherungsfall müssen sie in der entsprechenden Höhe die Kosten selbst übernehmen, der Versicherer zahlt nur das darüber Hinausgehende. Der Vorteil ist, dass er eine solche Regelung mit niedrigeren Prämien honoriert. Interessierte sollten jedoch sicherstellen, dass sie diese Selbstbeteiligung im Schadensfall stemmen können. Zu hohe Beträge empfehlen sich nicht. Sie sollten vor einem Tarifabschluss auch prüfen, inwieweit die Selbstbeteiligung die Kosten senkt. Bei manchen Versicherern hält sich dieser Effekt in überschaubaren Grenzen. In diesem Fall lohnt sich eine Selbstbeteiligung kaum, Verbraucher können darauf verzichten.

Deckungssumme

Die Deckungssumme oder Versicherungssumme zeigt an, bis zu welcher Schadenshöhe eine Versicherung pro Fall maximal leistet. Sie sollte entsprechend hoch genug sein. Zu erwähnen sind manche abweichende Deckungssummen für einzelne Produkte wie Wertsachen, in diesem Bereich zahlen Versicherer zum Beispiel höchstens 20 % der gesamten Versicherungssumme. Vermeiden sollten Verbraucher eine zu niedrige oder zu hohe Deckungssumme, also eine Unterversicherung oder Überversicherung. Die Folge wären entweder eine reduzierte Kostenübernahme oder zu hohe Kosten. Bei einem Vertragsabschluss überprüft eine Versicherung nicht, ob eine vereinbarte Deckungssumme für den jeweiligen Versicherten genügt. Das kontrolliert sie erst im Schadensfall.

Grobe Fahrlässigkeit

Wie bei vielen anderen Versicherungen verweigern die Unternehmen in der Regel die Schadensübernahme, wenn sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn jemand seine Haustür nicht abgesperrt oder ein Fenster im Erdgeschoss offengelassen hatte und anschließend ein Einbruch stattfand. Die Versicherung argumentiert dann, dass der Versicherte nicht seinen Pflichten nachgekommen sei. Dieses fahrlässige Verhalten erfährt die Versicherung spätestens aus dem Polizeibericht, in dem das Fehlen von Einbruchsspuren an den Türen und Fenstern festgehalten ist. Auch grob fahrlässiges Verursachen eines Brands wie unbeaufsichtigte Kerzen entdeckt die Versicherungsgesellschaft, Brandgutachter können den Grund eines Feuers meist identifizieren. Bei Wasserschäden kann es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln, wenn ein Versicherter zum Beispiel eine Rohrleitung falsch angeschlossen hat. Wichtig: Insbesondere komplexe handwerkliche Arbeiten wie das Verlegen von Rohren in den Wänden sollten Hausbesitzer Profis überlassen. Auch bei fachgerecht durchgeführten Arbeiten von Heimwerkern kann es sein, dass sich die Versicherten mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit konfrontiert sehen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten können die Folgen sein.

Bezahlung trotz Fahrlässigkeit

Einige Versicherer bieten an, die übliche Regelung auszusetzen. Diese Option nennt sich „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“. Sie leisten auch dann, wenn zweifelsohne grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Da sich das Risiko für die Versicherung erhöht, fordert sie dafür einen Aufpreis. Es kann sein, dass für solche Fälle nicht die komplette Versicherungssumme gilt, teilweise zahlen Unternehmen einen deutlich reduzierten Höchstbetrag. Es fragt sich zudem, ob Versicherer bei jedem Sachverhalt die Kosten übernehmen oder ob sie dies bei manchen Rahmenbedingungen ausschließen. Ein Beispiel: Eine Hausratversicherung verzichtet bei Schäden in der Immobilie auf die Leistungsverweigerung. Wer aber eine integrierte Fahrradversicherung abgeschlossen hat und sein Fahrrad im öffentlichen Raum nicht abschließt, erhält bei einem Diebstahl keine Erstattung. Interessierte sollten einen Blick in die Angebotsdetails beziehungsweise in die Versicherungsbedingungen werfen.

Rauch- und Rußschäden

Entstehen diese Schäden durch ein Feuer im versicherten Gebäude, stellen sie kein Problem dar: Die Versicherungen übernehmen die anfallenden Kosten. Anders sieht es bei vielen Policen aus, wenn der Brandherd außerhalb liegt. Diese Gefahr sollte niemand unterschätzen: Brennt zum Beispiel vor dem Haus ein geparktes Auto ab und dringt der Rauch in die Wohnräume ein, kann sich der Schaden zu einem beträchtlichen Betrag summieren. Gute Versicherer leisten auch in diesem Fall, zumindest wenn Verbraucher eine entsprechende Zusatzoption abgeschlossen haben. Insbesondere bei Altverträgen verdient ein weiterer Aspekt Aufmerksamkeit: die sogenannten Sengschäden. Diese beruhen nicht auf einem offenen Feuer, sondern auf einer starken Hitzeentwicklung. Der Grund kann unter anderem in einer Zigarettenglut oder in der Überhitzung eines elektrischen Geräts liegen. Die besten Versicherungen bezahlen solche Schäden.

Erstattung von Hotelkosten

Eine wichtige Zusatzleistung von Hausratversicherungen ist die Übernahme von Übernachtungskosten. Nach einem Brand oder einem anderen erheblichen Schaden können die Bewohner zumindest zeitweise nicht mehr in ihren eigenen vier Wänden leben. Wer dann auf ein Hotel angewiesen ist und die Kosten selbst tragen muss, kann sich mit einer erheblichen Summe konfrontiert sehen. Gute Hausratpolicen bezahlen die Hotelrechnungen zumindest für mehrere Wochen. Bei einem Vergleich verdient Beachtung, wie lange die Kostenübernahme höchstens dauert und welchen Kostendeckel es pro Tag beziehungsweise insgesamt gibt.

Elementarschadenversicherung

Eine Versicherung gegen Elementarschäden als integrierter Bestandteil einer Hausratversicherung schließt unterschiedliche Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkregen und Erdbeben ein, welche die Hausratversicherung nicht abdeckt. Auch Schäden infolge eingestürzter Dächer durch Schneedruck und Schäden durch Erdrutsche sind integriert. In Deutschland kommt vor allem dem Schutz vor Hochwasser Bedeutung dazu, Ereignisse wie Erdbeben sind eher selten. Gleichwohl empfiehlt sich diese Police auch, wenn das Haus fernab von einem Überschwemmungsgebiet liegt. Ein Erdbeben mag zwar unwahrscheinlich sein, aber der potenzielle Schaden ist hoch.

Risikogebiete

Problematisch ist der Abschluss einer solchen Versicherung in allen Gebieten, die durch besonders hohe Gefahren auffallen. Das trifft vor allem auf Regionen zu, in denen es in kurzen Abständen zu Überschwemmungen kommt. Die Versicherungswirtschaft teilt Deutschland in unterschiedliche Risikozonen ein und greift dafür auf wissenschaftliche Ergebnisse zurück. In der vierten Zone mit dem höchsten Risiko sehen sich Bewohner mindestens alle zehn Jahre mit einem Hochwasser konfrontiert. Insgesamt befinden sich in dieser Zone rund 280.000 Haushalte, es trifft somit viele. Das kann zwei Folgen haben: Entweder kostet der Versicherungsschutz so viel Geld, dass Verbraucher sich das nicht oder höchstens unter großen Anstrengungen leisten können. Oder Versicherer verweigern Policen sogar. Den Betroffenen bleibt vielfach nichts anderes übrig, als selbst Vorsorge zu betreiben. Sie sollten durch Vorsorgemaßnahmen erstens die möglichen Schäden gering halten. Zweitens sollten sie sich ein finanzielles Polster für den Notfall anlegen.

Fahrradversicherung

Eine Hausratversicherung leistet immer dann, wenn sich das Rad in einem abgeschlossenen Raum der Immobilie befindet. Sie zahlt unter anderem beim Diebstahl oder bei einer Beschädigung durch einen Brand. Verbraucher müssen diesen Raum alleine nutzen, der Schutz greift bei Fahrradkellern für mehrere oftmals nicht. Vielfach empfiehlt sich ein darüber hinausgehender Schutz auch außerhalb des Gebäudes. Nur wenige Versicherungen beinhalten ihn im Grundtarif, in der Regel müssen Kunden gegen einen Aufpreis eine Zusatzoption wählen. Die Bedingungen sollten sie eingehend studieren. Erstens kommt es auf den maximalen Ersatz ein, gewöhnlich als prozentualer Anteil an der gesamten Versicherungssumme angegeben. Dieser kann bei einem Prozent liegen, aber auch bei fünf Prozent. Die mögliche Entschädigung sollte genügen. Zweitens interessiert, ob Versicherer den Kaufpreis bezahlen oder den aktuellen Wert heranziehen. Drittens sollten Verbraucher kontrollieren, ob Versicherungen bestimmte Uhrzeiten ausschließen, zum Beispiel nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Bei einer solchen Regelung gibt es nur eine Übernahme der Kosten, wenn der Betreffende das Rad innerhalb dieser Zeitspanne noch nutzen wollte. Ein Beispiel: Nach einem Kinobesuch wollte jemand um 23 Uhr nach Hause fahren, das Rad wurde kurz davor gestohlen. In diesem Fall kann er mit dem Geld rechnen. Übernachtet er dagegen bei einer Freundin, tritt die Ausschlussklausel ein. Der Betroffene muss, sofern er das Rad in der gleichen Nacht noch benutzen wollte, dieses glaubhaft schildern. Eine zeitliche Beschränkung für die Dauer des Stehenlassens existiert dagegen nicht. Auch wer von 22 Uhr bis 4 Uhr sein Rad parkt, erhält Ersatz, wenn er es vor 6 Uhr gebrauchen wollte. Viertens interessiert bei einer Fahrradversicherung, ob sie auch im Ausland gilt. Das sollten alle in ihre Überlegung einbeziehen, die ihr Fahrrad in den Urlaub mitnehmen. Voraussetzung für eine Schadensübernahme ist stets, dass Besitzer ihr Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert haben. Auch bei kurzen Aufenthalten wie bei einem Gang zum Geldautomaten sollten sie abschließen.

Extra Radpolice

Bei einem teuren Modell kann sich eine Fahrradpolice als Alternative anbieten. Der Vorteil besteht darin, dass diese nicht nur Diebstähle versichert. Sie fungiert als eine Kaskoversicherung, die auch bei Schäden zum Beispiel nach einem Unfall die Kosten begleicht. Da bei einem Unfall ein Totalschaden vorkommen kann, erweist sich diese Versicherung bei einer hohen Investition als sinnvoll. Diese Versicherungen müssen Kunden gesondert abschließen, sie sind nicht Bestandteil einer Hausratpolice.

Wasserschadenversicherung

Eine Hausratversicherung leistet bei fast allen Schäden mit Leitungswasser. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Rohrbruch einen Schaden verursacht. Allerdings gibt es bei den meisten Grundtarifen Ausnahmen, diese beziehen sich auf besondere Risiken. Versicherer schließen insbesondere Schäden durch ein Aquarium und ein Wasserbett aus. Diese lassen sich mit einer zusätzlichen Wasserschadenversicherung abdecken. Hierbei handeltes sich um einen Baustein innerhalb der Hausratpolice. Für diesen Schutz spricht einiges: Auslaufendes Wasser kann für einen umfangreichen Schaden sorgen. So können Teppichböden ruiniert, zudem kann es Möbel und anderes beschädigen, das auf dem Fußboden steht.

Wertsachen

Auch Wertsachen wie Kunstwerke und Schmuck zählen zum Hausrat und fallen deshalb unter den Versicherungsschutz, der aber nicht umfassend ist. So gibt es eine Kostendeckelung, Versicherer zahlen nur bis zu einem Betrag von 20 % der Versicherungssumme. Gegen Mehrkosten erlauben einige Versicherungen einen höheren Wert. Zudem ist es bei vielen Anbietern Praxis, eine sichere Verwahrung wie in einem Tresor zu verlangen. Besitzer kostspieliger Wertsachen sollten gründlich recherchieren und gegebenenfalls einen Tresor kaufen. Eine Alternative ist ein Bankschließfach, zum Beispiel für die Unterbringung von Anlagegold.

Gewerblich genutzte Gegenstände

Viele Selbstständige lagern unterschiedliche, gewerblich genutzte Gegenstände zu Hause beziehungsweise brauchen sie für ihr Heimbüro, auch mancher Arbeitnehmer nimmt Betriebsmittel mit. Für diese greift der Versicherungsschutz in der Regel nicht. Das Gleiche trifft auf Handelswaren zu, zum Beispiel auf die Musterkollektion eines Vertreters. Wer von zu Hause aus einem Onlineshop betreibt und die Produkte vor Ort hat, sollte ebenfalls nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Für die Versicherer würde das ansonsten einer erheblich erhöhtes Versicherungsrisiko bedeuten. Die Besitzer sollten diese Artikel gesondert versichern, Selbstständige können das beispielsweise mit einer Geschäftsversicherung. Führen sie ihre Arbeiten in einem Geschäft sowie zu Hause durch, sollten sie sicherstellen, dass die Versicherung beide Räumlichkeiten abdeckt.

Gegenstände außerhalb der Wohnräume/Diebstahl aus dem Auto

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Wohnung, sondern auch weitere Räume wie den Keller, den Dachstuhl, eine Garage oder einen Geräteschuppen. Auch die Außenbereiche wie eine Terrasse oder ein Garten gehören unter bestimmten Umständen dazu, Verbraucher sichern sich umfangreich ab. Zerstört ein Blitz zum Beispiel eine Markise auf der Terrasse, zahlt die Versicherung. Kunden sollten aber auch die Ausnahmen bedenken. Ein nicht-abgeschlossenes Fahrrad im Garten fällt nicht unter die Leistungen, es sollte sich in einem abgeschlossenen Raum befinden. Das Gleiche gilt für Gegenstände wie einen Rasenmäher, eine Garage oder einen Schuppen sollten Verbraucher ebenfalls abschließen. Ob Gartenmöbel versichert sind, hängt vom Tarif ab. Gute Versicherungen übernehmen die Schäden.

Das Auto

Wer das Fahrzeug in einer Garage parkt, kann sich auf seine Versicherung verlassen, sofern die Garage sowie das Auto abgeschlossen sind. Die Versicherung begleicht Schäden durch einen Einbruch und Diebstahl. Empfehlenswerte Verträge umfassen auch Schadensfälle, wenn das Auto außerhalb eines Raums geparkt wird, etwa auf der Straße vor dem Haus. Viele Versicherer begrenzen jedoch die Schadenszeiten auf den Tag, nachts zahlen sie nicht. Interessierte sollten sich entsprechend informieren. Grundsätzlich ist es ratsam, teure Gegenstände wie ein Navi niemals im Fahrzeug zu belassen. Wenn Kriminelle von außen solche Geräte oder andere Dinge erkennen, erhöht sich das Risiko eines Einbruchs und Diebstahls dramatisch. Für andere Schäden wie bloßer Vandalismus müssen Verbraucher eine Kfz-Versicherung wählen, die Hausratpolice beschränkt sich auf Vermögensverluste durch Diebstahl.

Diebstähle

Versicherungen übernehmen gegebenenfalls auch einen Diebstahlschaden außerhalb des Hauses. Sie setzen aber voraus, dass es sich um einen Raub handelt, also Gewaltandrohung oder -einsatz vorliegt. Bei einem Diebstahl wie einem Taschendiebstahl verweigern sie die Kostenübernahme. Betroffene sollten nach einem Raub sofort die Polizei kontaktieren und den Sachverhalt zu Protokoll geben, am besten können Zeugen den Vorfall bestätigen.

Außenversicherung

Es kann sich lohnen, in die Hausratversicherung eine Außenversicherung zu integrieren. Dann erstreckt sich der Schutz auch auf alle Gegenstände außerhalb des Hauses, zum Beispiel auf Reisen. Bricht jemand in ein Hotelzimmer und stiehlt den Laptop, kommt die Versicherung dafür auf. Auch Schäden durch einen Rohrbruch und ähnliches begleicht der Versicherer. Das Eigentum muss allerdings innerhalb von Räumen sein, auf einen Campingurlaub mit Zelt erstreckt sich der Schutz nicht. Auch bei einer Außenversicherung sind einfache Diebstähle ohne Gewalt nicht abgesichert. Eine solche Außenversicherung ersetzt die meisten Reisegepäckversicherungen weitgehend.

Überspannungsschutz

Die Schäden durch einen Blitzeinschlag übernehmen die Versicherungen, oft aber nur die unmittelbaren Folgen. Dazu zählen Beschädigungen des Dachs. Ein Blitz kann aber darüber hinaus durch Überspannung alle angeschlossenen elektrischen Geräte unbrauchbar machen. Im schlimmsten Fall geht der Schaden in die Tausende, wenn zum Beispiel ein Computer, ein Fernseher und eine Waschmaschine funktionsunfähig werden. Mit einem Überspannungsschutz bewahren sich Eigentümer davor. Dieser kann im Grundtarif inbegriffen sein oder als Zusatzoption angeboten werden. Zu fragen ist, ob der Überspannungsschutz bis zur kompletten Versicherungssumme reicht oder ob es eine Deckelung gibt. Bei einer Deckelung sollten Verbraucher sicherstellen, dass der mögliche Gesamtschaden darunter liegt. Vorsicht empfiehlt sich bei späteren Neuanschaffungen. Käufer sollten prüfen, ob sie damit den Kostendeckel überschreiten.

Glasschäden

Der Basisschutz enthält keine Absicherung gegen Glasschäden wie ein beschädigtes Fenster. Die Versicherer bieten diese aber als Extra ab. Verbraucher sollten gut überlegen, ob sie diese Option abschließen. Vielfach stehen die Kosten und der potenzielle Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis. Interessierte sollten bedenken, dass Glasschäden eher unwahrscheinlich sind. Treten sie dennoch auf, halten sich die Kosten meist in überschaubaren Grenzen. Beispiel Fenster: Das Installieren eines gewöhnlichen Fensters kostet nicht sonderlich viel. Damit sich die Glasversicherung auszahlt, müsste angesichts der hohen Prämien in einem Abstand von wenigen Jahren eine Scheibe kaputtgehen.

Ausnahme: Viele Glasflächen

Anders kann die Empfehlung aussehen, wenn ein Verbraucher über große Fenster, einen Wintergarten, Möbel mit Glasflächen und ähnliches verfügt. Das Schadensrisiko liegt wesentlich höher, eine Glasversicherung kann sich lohnen. Interessierte sollten aber genau prüfen, welche Arten von Schäden eine Versicherung abdeckt. Sie sollten sich zum Beispiel fragen, ob eine Police auch Tische mit Glasplatte und ein Kochfeld umfasst.

Lange Abwesenheit

Die Versicherungen betrachten eine längerfristige Abwesenheit vom eigenen Haus als Risikoerhöhung. So steigt ihrer Ansicht nach das Risiko eines Einbruchs, da Kriminelle das Gebäude eventuell ausspähen und die Abwesenheit erkennen. Deshalb sollten sich Versicherte mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und darüber informieren. Die Details unterscheiden sich: Manche Versicherer fordern eine Meldung schon bei einem Zeitraum von sechs Wochen, andere ab einer Zeitspanne von mehreren Monaten. Wer häufiger länger aus dem Haus ist, sollte diesen Punkt bei der Tarifwahl beachten. Ständiges Melden der Abwesenheit geht mit einem lästigen bürokratischen Aufwand einher.

Tipps zur Auswahl des Tarifs

Eine Hausratversicherung entfaltet nur ihren vollen Nutzen, wenn die Versicherung den Schaden komplett übernimmt. Das setzt voraus, dass sich Versicherte für die richtige Versicherungssumme entschieden haben. Sie sollten sich deshalb darüber informieren, wie sie die Deckungssumme fachgerecht bestimmen. Damit entgehen sie der Gefahr einer Unterversicherung oder Überversicherung. Zusatzversicherungen und Kombipakete sind insbesondere für Hausbesitzer ein interessantes Thema. Alle Versicherte sollten sich eingehend damit auseinandersetzen, welche Pflichten sie erfüllen müssen. Nachlässigkeiten können den Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Schadensfall zur Folge haben. So müssen sie ihrer Versicherung einen Umzug oder eine Gefahrenerhöhung melden. Positiv: In einigen Fällen sind erwachsene Kinder mitversichert, selbst wenn sie in einer eigenen Wohnung leben.

Deckungssumme berechnen

Es gibt unterschiedliche Arten, die Deckungssumme zu ermitteln. Dazu zählt die pauschale Methode, bei welcher die Versicherung pro Quadratmeter eine bestimmte Versicherungssumme annimmt. Diese Summe liegt bei vielen Anbietern bei rund 600 bis 700 Euro. Der Vorteil liegt darin, dass kein Aufwand für den Verbraucher entsteht. Er muss bei der Tarifwahl nur die Wohnungsgröße angeben. Wer sich für die von der Versicherung vorgegebene Mindestdeckung entscheidet, muss auch keine Unterversicherung befürchten. Allerdings kann sich dieses Verfahren als nachteilig erweisen, wenn sie zu einer Überversicherung führt. Verbraucher zahlen dann unnötig hohe Prämien. Versicherte sollten sich deshalb fragen, ob das Eigentum überhaupt so viel Wert ist. Beispiel 600 Euro pro Quadratmeter: Bei einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern macht das einen Betrag von 30.000 Euro aus. Unter anderem ein Student mit kleinem finanziellen Budget wird kaum eine Ausstattung mit diesem Wert besitzen.

Alternative Berechnung

Kunden können innerhalb eines gewissen Rahmens auch eine eigene Versicherungssumme benennen. Hierbei sollten sie aber nicht grob schätzen, das kann eine Unterversicherung oder ebenfalls eine Überversicherung zur Folge haben. Stattdessen empfiehlt sich der Rückgriff auf Wertermittlungstabellen, die es im Internet zum Download gibt. Diese Tabellen listen zahlreiche Kategorien auf, unter anderem Schränke, Schuhe und Staubsauger. In allen Bereichen tragen Verbraucher die jeweiligen Neupreise ein. Haben sie zum Beispiel von Kleidung keine Kaufbelege mehr, sollten sie möglichst genau schätzen. Wenn solche Schätzungen von Punkt zu Punkt erfolgen, ist das einigermaßen exakt, im Gegensatz zu einer Gesamtschätzung. Dieses Verfahren kostet allerdings Zeit und dürfte in den meisten Fällen mehrere Stunden dauern. Auf der anderen Seite versichern sich Kunden dadurch zielgerichtet und preiswert. Einen gewissen Puffer sollten sie einplanen, sodass sie nicht sofort beim Kauf eines neuen Gegenstands unterversichert sind und ihre Versicherungssumme erhöhen müssen.

Vermeiden Sie Unterversicherung

Unterversicherung heißt, dass die Versicherungssumme den Schaden nicht abdeckt. Bei Schadensfällen untersucht die Versicherung, ob eine solche Unterversicherung vorliegt. Sie hat auch bei einem Schadenswert unterhalb der Deckungssumme negative Folgen, Versicherer kürzen anteilig. Beispiel: Die Deckungssumme beträgt 50.000 Euro, der Schaden 10.000 Euro. Stellt der Versicherer fest, dass der Gesamtwert des Eigentums bei 100.000 Euro liegt, begleicht er den Schaden nur zur Hälfte, er überweist also nur 5.000 Euro. Eine Unterversicherung meiden Versicherungsnehmer, wenn sie entweder den Wert richtig schätzen. Oder sie schließen eine Versicherung mit Pauschale pro Quadratmeter ab, bei der die Versicherung auf die Kontrolle der möglichen Unterversicherung im Schadensfall verzichtet.

Bewahren Sie die Kaufbelege auf

Bei allen Tarifen empfiehlt es sich, die Kaufquittungen von teuren Gegenständen aufzubewahren. Das gilt nicht für überschaubare Investitionen, zum Beispiel beim Kauf einer Hose. Dies wäre zu umständlich. Der Rat betrifft Gegenstände wie einen Fernseher oder einen Herd, genauso Wertsachen und anderes Kostspielige. Mit den Quittungen können Versicherte im Versicherungsfall den verursachten Schaden nachweisen. Zugleich sollten sie den Zustand des Eigentums regelmäßig mit Fotos dokumentieren

Hausrat- und Gebäudeversicherung aus einer Hand

Immobilienbesitzer sollten nicht nur ihr bewegliches Eigentum versichern, sondern auch das Gebäude an sich. Zusätzlich schützt die Hausratpolice nicht für alle Schadensursachen, Hochwasser ist ein Beispiel. Das Gebäude sowie weitere Ursachen lassen sich mit einer Wohngebäudeversicherung sowie einer Elementarschadenversicherung versichern. Eine Wohngebäudeversicherung versichert Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasser an der Immobilie. Für Schäden durch Überschwemmungen und anderes bedarf es einer Elementarschadensversicherung. Beide Versicherungen lassen sich zusammen mit einer Hausratversicherung abschließen, gute Versicherer überzeugen mit günstigen Kombipaketen. Bei einem Paket aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergibt sich ein weiterer Vorzug. Diese Policen schützen vor den gleichen Schäden, etwa einem Brand. Zum Teil kann es bei zwei unterschiedlichen Unternehmen vorkommen, dass sie sich darüber streiten, wer welchen Schaden übernimmt. Ist zum Beispiel ein Einrichtungsgegenstand Teil des Gebäudes und damit ein Fall für den Wohngebäudeversicherer? Oder muss der Hausratversicherer leisten. Liegen beide Versicherungen in einer Hand, tritt eine solche Problematik nicht auf. Der Versicherer muss den Schaden so oder so ersetzen.

Melden Sie einen Umzug

Es liegt nahe: Ein Umzug kann das Schadensrisiko vergrößern, zum Beispiel bei einer größeren Wohnung. Deshalb verlangen Versicherer, dass Kunden sie rechtzeitig über einen Umzug informieren. Bei einer abweichenden Wohnungsgröße kann eine Neuberechnung erfolgen, sofern die Versicherungssumme pauschal auf der Anzahl an Quadratmetern basiert. Sollte das neue Zuhause kleiner sein, führt das zu geringeren Kosten. Wie beim Abschluss einer Versicherung sollten Kunden überlegen, inwieweit sich das Schadensrisiko verändert und eine Unterversicherung oder Überversicherung vermeiden.

Das Melden hat auch den Vorteil, dass sich Versicherte umfangreich schützen. Der Versicherungsschutz greift in der Übergangszeit für die alte Wohnung genauso wie für die künftige Wohnung. Da ein Umzug oft mehrere Tage in Anspruch nimmt, empfiehlt sich dieser doppelte Schutz. Haben Versicherte den Wechsel jedoch nicht gemeldet, müssen sie mit einer Verweigerung bei Schäden im neuen Zuhause rechnen.

Melden Sie Gefahrenerhöhung

Unterschiedliche Umstände können zu einem erhöhten Risiko führen. Ein Gerüst am Haus kann zum Beispiel einen Einbruch erleichtern. Solche erheblichen Gefahren sollten Versicherungsnehmer unbedingt rechtzeitig dem Versicherer mitteilen. Nur so vermeiden sie es, dass dieser möglicherweise eine Zahlung verweigert. Bei längerfristigen Gefahrenerhöhungen kann das einen Aufpreis bedeuten, Genaueres antwortet die Versicherung. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an.

Kinder sind mitversichert

Eine Hausratversicherung bezieht auch sämtlichen Besitz der Kinder mit ein, wenn diese mit ihren Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Das gilt auch, wenn sie bereits erwachsen sind. In bestimmten Fällen profitieren sie auch vom Versicherungsschutz, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Das gilt unter anderem für ein Erststudium. Allerdings sollten Verbraucher unterschiedliche Einschränkungen beachten, die sie den Versicherungsbedingungen der Anbieter entnehmen. So ist der Höchstbetrag bei der Schadensübernahme meist stark begrenzt. Zudem schließen viele Versicherer gewöhnlich bestimmte Ereignisse wie Einbrüche aus. Das lässt sich leicht erklären, das Risiko ist für die Unternehmen nicht abschätzbar. Sie wissen zum Beispiel nicht, ob ein Kind in eine Region mit hoher Einbruchsquote zieht. Interessierte sollten auch recherchieren, ob Anbieter maximale Altersgrenzen setzen.

Kündigung und Anbieterwechsel

Bei diesen Versicherungen existiert eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Zudem gibt es Sonderkündigungsrechte mit einer Frist von vier Wochen. Erstens können Versicherte das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, nach dem ein Schadensfall reguliert worden ist. Die Erhöhung des Versicherungsbetrags stellt einen zweiten Grund dar, sofern die Versicherung nicht gleichzeitig die Leistungen erweitert. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Preiserhöhung. Drittens kann es unter Umständen nach einem Umzug zu einem Sonderkündigungsrecht kommen. Das setzt voraus, dass die Prämie aufgrund einer anderen Risikozone steigt.

Art der Kündigung

Verbraucher sollten eine Kündigung stets schriftlich formulieren. Sie sollten alle wichtigen Daten wie die Versicherungssumme angeben. Sie sollten zusätzlich den Grund nennen, zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht. Für den Versand empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschreiben. Dafür liegt zwar das Porto höher, dafür können Versicherungsnehmer den rechtzeitigen Eingang des Schreibens nachweisen. In Einzelfällen können Versicherer und Versicherte darüber in Konflikt geraten. Sie können sich bei diesem Postweg auch sicher sein, dass der Brief unterwegs nicht verlorengeht und sie deshalb die Frist verpassen.

Anbieterwechsel

Wer seinen alten Vertrag kündigt, sollte davor oder kurz danach einen Vergleich der unterschiedlichen Anbieter durchführen. Optimal ist ein vorheriger Vergleich, damit Kunden das mögliche Einsparpotenzial identifizieren können. Erst mit einem solchen Vergleich erkennen sie, ob sich der Wechsel überhaupt lohnt. Haben sie einen günstigen Tarif gefunden, sollten sie rasch einen Antrag stellen. Fast alle Versicherer ermöglichen das per Online-Formular. Wer lieber den Postweg vorzieht, kann den Antrag auch auf diese Weise einreichen. Wenig später erhalten Verbraucher das Bestätigungsschreiben inklusive des Versicherungsscheins, den sie gut aufbewahren sollten. Dort finden sich alle relevanten Daten, die sie unter anderem bei einer späteren Kontaktaufnahme brauchen.

Regelmäßiger Vergleich

Manche Verbraucher schließen ein Mal im Leben alle erforderlichen Versicherungen ab und kümmern sich anschließend nicht mehr darum. Oft lässt sich feststellen, dass diese Kunden über überteuerte Policen verfügen. Es ist besser, regelmäßig einen Vergleich durchzuführen. Auf einem Vergleichsportal dauert er nur kurze Zeit. Nutzer müssen nur wenige Daten wie die Wohnungsfläche beziehungsweise die Versicherungssumme sowie den Wohnort eintippen. Diese Angaben sind für die Beitragsberechnung notwendig und für einen fundierten Vergleich unerlässlich. Es kann zum Beispiel sein, dass Versicherer A im einen Wohnort der beste Anbieter ist, in einem anderen dagegen Versicherer B. Auch Menschen, die erst vor wenigen Jahren einen neuen Vertrag vereinbart haben, sollten in kurzen Abständen nach billigeren Tarife Ausschau halten. Es handelt sich um einen dynamischen Markt, das Ranking der besten Versicherer kann sich jederzeit ändern. Eine Möglichkeit ist, sich jedes Jahr im Kalender den Ablauf der Kündigungsfrist zu notieren. Kurz davor können Versicherte dann recherchieren, ob sich ein besseres Angebot ergeben hat.

Verhalten im Versicherungsfall

Versicherte gehen bei einer Hausratversicherung Obliegenheiten an: Nur wenn sie diese einhalten, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Die wichtigste Pflicht ist, dass sie einen Schaden unverzüglich melden. Welche Frist damit genau gemeint ist, ist nicht klar geregelt. Versicherungsnehmer sollten sich aber nicht zu viel Zeit lassen. Es muss nicht derselbe Tag sein, aber die Information sollte rasch erfolgen. Zuerst genügt eine generelle Meldung, zum Beispiel telefonisch. Detaillierte Dokumente können Betroffene nachreichen. Als Wege der Schadensmeldung kommen alternativ die Post oder ein Online-Formular infrage. Bei manchen Versicherungen müssen sich Versicherte für ein Online-Formular in ihren persönlichen Account einloggen, andere stellen es für alle öffentlich. Sie sollten sich die Schadensmeldung auf allen Kanälen bestätigen lassen.

Inhalt der Schadensmeldung

Eine Schadensmeldung beinhaltet alle persönlichen Angaben wie die Versicherungsnummer. Zudem nennen Versicherte eine Schadensursache wie Brand und das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls. Anschließend beschreiben sie den Ablauf und den Schaden näher. Beides sollte für den Versicherer nachvollziehbar sein. Rückfragen lassen sich meiden, wenn Versicherungsnehmer von sich aus relevante Details äußern. Bei einem Einbruch kann eine nicht abgeschlossene Türe zum Beispiel zu einer Leistungsverweigerung führen. Kunden sollten deshalb nicht oberflächlich über einen Einbruch informieren, sondern hinzufügen, wie der Kriminelle in die Wohnung gelangt ist. Sie sollten beispielsweise auf die aufgebrochene Eingangstüre hinweisen. Hinsichtlich des Schadens erweisen sich möglichst viele Dokumente als hilfreich. Geschädigte sollten viele Fotos anfertigen, ob von den Einbruchsspuren oder von Zerstörtem. Zusätzlich erleichtern Kaufquittungen die Abwicklung des Schadens, zumindest von wertvolleren Gegenständen sollten Versicherte diese dem Unternehmen zukommen lassen.

Sachverständiger

Bei kleineren Schäden überweisen Versicherungen den nachgewiesenen Schaden meistens anstandslos. Anders sieht es bei großen Schäden aus, zum Beispiel nach einem Brand. Häufig beauftragen sie einen Sachverständigen, der das Ausmaß unter die Lupe nimmt. Die Versicherung informiert den Versicherten darüber. Dieser muss bestimmte Pflichten erfüllen: So darf er zerstörte Gegenstände nicht einfach entsorgen, da sie der Gutachter ansonsten nicht beurteilen kann. Der Experte setzt nach der Inaugenscheinnahme einen konkreten Schadenswert fest.

Keinen Betrug probieren

Manche Versicherte versuchen, eine Versicherung zu betrügen. Entweder inszenieren sie ein Schadensereignis, das klassische Beispiel ist das selbst angezündete Haus. Oder sie behaupten bei einem tatsächlichen Ereignis einen zu hohen Schaden. Sie teilen der Versicherung unter anderem angeblich Gestohlenes mit, das sie niemals besessen haben. Von solchen Manövern ist dringend abzuraten, sie können drei ärgerliche Konsequenzen haben. Erstens kann eine Versicherung den Vertrag kündigen, das ist die mildeste Form. Zweitens kann sie zivilgerichtlich gegen den Versicherten vorgehen. Drittens stellt Versicherungsbetrug einen Straftatbestand dar, der bei einem schweren Fall eine lange Haftstrafe bedeuten kann. Verbraucher sollten wissen, dass Versicherungen mit Betrugsversuchen viel Erfahrung haben. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung. Die eingesetzten Sachverständigen sowie bei Einbrüchen die Polizei und bei Bränden die Feuerwehr bemerken Unstimmigkeiten ebenfalls.

Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen

Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für zahlreiche Haushalte, da sie einen bedeutenden Basisschutz darstellt. Versicherungsexperten halten die Policen für besonders wichtig, welche im Schadensfall existenzsichernd sein können. Bei einer Hausratpolice ist das gegeben: Ein Brand kann die Existenz aufgrund der großen Schadenshöhe vernichten, ein Einbruch kann ebenfalls einen erheblichen Schaden verursachen. Die Kosten dürften die meisten Verbraucher finanzieren können, bei den besten Anbietern zahlen sie geringe Prämien. Vor einem Abschluss sollten sie mit einem Vergleich die Kosten minimieren. Zusätzlich sollten sie sich über den Versicherungsumfang Gedanken machen. Einige Zusatzoptionen sind wertvolle Extras, die weitere Risiken abdecken beziehungsweise erweiterte Leistungen bei versicherten Ursachen gewährleisten. Wer beispielsweise keine Versicherung gegen Elementarschäden besitzt, ist nicht vor den finanziellen Schäden durch ein Hochwasser gefeit.