Eine Hausratversicherung schützt sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter vor erheblichen Schäden. …
Gebäudeversicherung Einfamilienhaus
Hausratversicherung EinfamilienhausBrand- und Elementargefahrene Ereignisse
In der Gebäudeversicherung sind Gebäudeschäden durch Brand und Naturkatastrophen versichert. Eine Gebäudeversicherung ist in den meisten Bezirken verpflichtend und muss bei der Kantonsgebäudeversicherung abgeschlosssen werden. Danach trägt die Baustellenversicherung den Versicherungsschutz für den entstandenen Untergang. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wird die Bauperiodenversicherung als Gebäudeversicherung bezeichnet. In vielen Kanton ist die Gebäudeversicherung Pflicht. Lediglich in den Kanton Genf, des Tessins und des Wallis sowie im Appenzeller Land, ohne den Landkreis Oberegg, nicht.
Aber auch dort ist es sehr empfehlenswert, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, denn es können schwere Sachschäden durch Brände, Brandeinschläge, Nebel, Blitzeinschläge und Explosionsereignisse oder durch Hagelschlag, Überflutungen und Überflutungen, Lahnstürme, Sturmwinde, Schnee und Schneerutschen, Bergstürze, Steinschläge und Steinschläge entstehen. Da die Gebäudeversicherung für Feuerschäden und Naturgefahrenschäden aufkommt, wird sie auch als Feuerschutzversicherung oder Naturgefahrenversicherung bezeichnet. Mit Ausnahme der Kantone Oberbwalden, Schwyz und Uri sowie des Landkreises Oberegg im Appenzeller Land Innerrhoden werden in nahezu allen Pflichtkantonen (ohne GE, TI, VS und AI ohne Kreis Oberegg) Bauten durch eine Staatsmonopolversicherung abgedeckt.
Hier können Hausbesitzer ihre Gebäudeversicherung bei einer Privatversicherung abschließen. Das Prämienniveau variiert von Kantons zu Kantons und ist bei den Kantonsgebäudeversicherungen im Allgemeinen niedriger als bei den Privatversicherungen.