Eine Hausratversicherung schützt sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter vor erheblichen Schäden. …
Fahrraddiebstahl Haftpflichtversicherung
Diebstahlversicherung für FahrräderFahrraddiebstahl: Geltendmachung von Versicherungsansprüchen
"â??Vor fÃ?nf Augenblicken habe ich mein Fahrrad hier geparkt - jetzt ist es weg!â?? "In Großstädten wird dies von der Autobahnpolizei mehrfach täglich gehört, denn ungenügend gesicherte Räder werden rasch gestohlen und noch rascher mitgenommen. Ungeachtet der besten Sicherheitsvorkehrungen und sicherer Fahrradschlösser haben mehr als ein Drittel der Deutschen bereits ein Fahrrad gestohlen und nur etwa 10% der Einbrüche konnten gelöst werden, in Berlin nur 4,3%.
Im Jahr 2013 wurden hier jeden Tag 72 Räder gestohlen - der bisher größte Polizeibericht seit 1998, trotz des Einsatzes von Fahrradführern (Gadgets). Das ist für den Fahrradfahrer immer sehr lästig und auch ein schlechter Deal, wenn er nicht genügend abgesichert ist. Der Diebstahl muss innerhalb von 48 Std. bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, das Fahrrad zurückzubekommen, sehr gering ist.
Das ist nun auch im Internet möglich und unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Fahrrad wiederzufinden. In jedem Falle ist die polizeiliche Anzeige für die Krankenkasse von Bedeutung, denn ohne sie kann der Versicherungsfall nicht durchgesetzt werden. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob die Krankenkasse den Diebstahl übernimmt. Natürlich sind Sie gut daran, eine umfassende Fahrradvollkaskoversicherung abzuschließen.
Nicht in allen FÃ?llen deckt die Haushaltsratversicherung den entstehenden Untergang ab. Für die Bezahlung der Haushaltsversicherung muss das Fahrrad aus der Ferienwohnung, dem verschlossenen Gewölbekeller oder der verschlossenen Tiefgarage mitgenommen werden. Wenn der Eigentümer des Fahrrades jedoch im Hausratvertrag den Gegenstand "Fahrraddiebstahl" markiert hat, ist das Fahrrad bei entsprechender Versicherung flächendeckend und auch auf der Straße krankenversichert.
Häufig wird davon ausgegangen, dass die Haftpflichtversicherung für den Fahrraddiebstahl verantwortlich ist. Die Haftung erstreckt sich aber natürlich nur auf die von der versicherten Partei verursachten Schadensfälle an anderen Mitmenschen. Wenn Sie z.B. mit dem Fahrrad shoppen gehen und eine andere verunglücken, deckt Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Sachschaden der geschädigten Stelle - aber nicht die kostenpflichtigen Fahrrad.
Für die Abwicklung des Schadensfalls ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig. Bei sofortiger Meldung kann die Haushaltsratversicherung den Sachschaden decken und das polizeiliche Aktennummer ist dem Bericht als Anlage beiliegend. Es ist auch von Bedeutung zu beweisen, dass das Fahrrad im Besitz der Versicherungsnehmer in ist, was am besten mit der Fabrikationsnummer bewiesen wird. eine Ausbesserungsrechnung für das Fahrrad.
Manche Versicherungsgesellschaften fordern vom Fundbüro, dass es bescheinigt, dass der Diebstahl des Fahrrades hier angezeigt wurde und möglicherweise festgestellt werden kann. Zusätzlich ist zu vermerken, wo und wann das Fahrrad entwendet wurde, sind Einbruchs Spuren zu finden, es ist zweckmäßig, das zerbrochene Schloß als Nachweise mitzunehmen. Verfügt die Versicherungsgesellschaft auf ihrer Internetseite über ein Schadensmeldeformular, kann es heruntergeladen werden und hält so die für die Versicherungsgesellschaft wichtigen Stellen zur Deckung des Schadens parat.
Ist der Diebstahl auch nach drei Kalenderwochen noch nicht behoben, obwohl alle notwendigen Dokumente vorliegen, ist die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung des Schadens angehalten. Ein guter Versicherungsschutz erkennt den Sachschaden innerhalb von zwei bis drei Monaten, aber im Falle von Mehrdeutigkeit oder größeren Schäden kann es etwas später sein.
Es gibt im Internet mehrere Webseiten für gestohlene Fahrradfahrer und es ist lohnenswert, ab und zu einen Blick darauf zu werfen. Bikes mit Rahmennummern, Bildern und allen Details zur Ausrüstung und Besonderheiten können auf diesen Webseiten als geklaut bezeichnet werden. Aber auch auf Ibay oder auf Trödelmärkten gibt es die Möglichkeit, das eigene Fahrrad wieder zu erstehen.